Leistung

Haftpflichtgutachten

Wann sollte ein Haftpflichtgutachten beauftragt werden?

Ein Haftpflichtgutachten sollte grundsätzlich immer dann beauftragt werden, wenn Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden und der entstandene Schaden die Bagatellgrenze übersteigt. Diese liegt in der Regel bei etwa 750 Euro. Bereits oberflächliche Karosserieschäden oder Stoßfängerverformungen erreichen diesen Betrag oft schneller als erwartet, insbesondere bei modernen Fahrzeugen mit verbauter Sensorik oder Fahrerassistenzsystemen. Die frühzeitige Begutachtung durch einen qualifizierten Kfz-Gutachter stellt sicher, dass alle sichtbaren und auch verdeckten Schäden vollständig erfasst und rechtssicher dokumentiert werden.

Der ideale Zeitpunkt zur Beauftragung ist unmittelbar nach dem Unfall, noch bevor Reparaturmaßnahmen vorgenommen oder Vereinbarungen mit der gegnerischen Versicherung getroffen werden. Nur so lässt sich der Schaden in seinem ursprünglichen Zustand begutachten und eindeutig einem konkreten Unfallereignis zuordnen. Eine nachträgliche Beweissicherung ist häufig lückenhaft und bietet im Streitfall weniger juristische Durchschlagskraft.

Ein entscheidender Vorteil besteht darin, dass Sie als Geschädigter das Recht haben, selbst einen freien, unabhängigen Gutachter zu wählen. Dieses Recht ist gesetzlich verankert und darf von der gegnerischen Versicherung weder eingeschränkt noch infrage gestellt werden. Viele Versicherungen versuchen dennoch, Geschädigte davon zu überzeugen, auf ein eigenes Gutachten zu verzichten und stattdessen einen von ihnen beauftragten Sachverständigen oder lediglich einen Kostenvoranschlag zu akzeptieren. Damit geben Sie allerdings die Kontrolle über die Schadenfeststellung und die Bewertung Ihrer Ansprüche teilweise aus der Hand.

Ein unabhängiger Kfz-Gutachter handelt ausschließlich in Ihrem Interesse. Er ist nicht weisungsgebunden und bewertet den Schaden neutral, fachlich fundiert und vollständig. Das umfasst nicht nur die Reparaturkosten, sondern auch Positionen wie Nutzungsausfall, Wertminderung, Abschlepp- und Standkosten sowie die Ermittlung des Wiederbeschaffungswerts und des Restwerts bei wirtschaftlichem Totalschaden. Gerade bei hochwertigen Fahrzeugen oder solchen mit Vorschäden, Sonderausstattungen oder hohem Marktwert ist die objektive Ermittlung dieser Werte entscheidend für eine faire Regulierung.

Darüber hinaus dient das Haftpflichtgutachten auch der rechtlichen Absicherung. Sollte es zu einer Auseinandersetzung über die Schadenhöhe, den Unfallhergang oder die Reparaturmethode kommen, liegt mit dem Gutachten ein belastbares Beweismittel vor, das bei Bedarf auch vor Gericht verwendet werden kann. Auch bei Unfällen mit unklarer Schuldfrage oder mehreren Beteiligten bietet ein frühzeitig beauftragter, freier Sachverständiger eine sichere Grundlage zur Durchsetzung Ihrer Rechte.

Letztlich bewahrt ein professionelles Haftpflichtgutachten Sie nicht nur vor finanziellen Nachteilen, sondern schützt auch vor unvollständiger oder verzögerter Regulierung durch die gegnerische Versicherung. Es stellt sicher, dass Sie als Geschädigter die Entschädigung erhalten, die Ihnen gesetzlich zusteht – vollständig, transparent und fundiert.

Haftpflichtgutachten als Grundlage für die vollständige Schadenregulierung

Ein Haftpflichtgutachten erfüllt eine zentrale Funktion bei der Regulierung eines Unfallschadens: Es bildet die vollständige und rechtssichere Grundlage für alle Ansprüche, die einem Geschädigten nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall zustehen. Im Gegensatz zu einem einfachen Kostenvoranschlag erfasst das Gutachten nicht nur die reinen Reparaturkosten, sondern berücksichtigt sämtliche schadensrelevanten Positionen, die für eine vollständige Entschädigung erforderlich sind. Dazu gehören unter anderem die Reparaturdauer, die merkantile Wertminderung, der Nutzungsausfall, die Wiederbeschaffungskosten bei Totalschaden sowie mögliche Folgekosten wie Abschlepp- und Standgebühren.

Die präzise Dokumentation aller beschädigten Bauteile, ergänzt durch eine detaillierte Kalkulation auf Basis herstellerkonformer Arbeitszeiten und Teilepreise, sorgt für Transparenz und Nachvollziehbarkeit. Die gegnerische Versicherung erhält durch das Haftpflichtgutachten ein vollständiges Bild des Unfallschadens, wodurch eine objektive und sachgerechte Regulierung möglich wird. Gleichzeitig wird verhindert, dass bestimmte Schadenspositionen unberücksichtigt bleiben oder durch pauschale Kürzungen benachteiligt werden.

Darüber hinaus ist das Gutachten bei Bedarf auch ein rechtlich verwertbares Beweismittel. Sollte es im Nachgang zu Unstimmigkeiten, Verzögerungen oder Streitigkeiten mit der regulierenden Versicherung kommen, ermöglicht das Gutachten eine klare, technisch fundierte Argumentationsgrundlage. In Verbindung mit anwaltlicher Unterstützung kann es entscheidend dazu beitragen, berechtigte Forderungen durchzusetzen – ohne langwierige Nachverhandlungen oder den Verlust von Ansprüchen.

Auch bei wirtschaftlichen Totalschäden oder in Fällen, in denen eine Reparatur aus technischer oder wirtschaftlicher Sicht nicht mehr sinnvoll ist, liefert das Haftpflichtgutachten die entscheidenden Kennzahlen für die Regulierung. Es ermittelt zuverlässig den Wiederbeschaffungswert und den Restwert des Fahrzeugs und schafft damit eine belastbare Basis für die Auszahlung einer fairen Entschädigung.

Indem es alle relevanten Faktoren berücksichtigt und neutral erstellt wird, sorgt ein professionelles Haftpflichtgutachten dafür, dass Sie als Geschädigter die Entschädigung erhalten, die Ihnen gesetzlich zusteht – vollständig, nachvollziehbar und frei von Interessenskonflikten.