Nutzungsausfall PKW Tabelle
Was ist die Nutzungsausfall PKW Tabelle? Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall haben Sie Anspruch auf Entschädigung für jeden Tag, an dem Sie Ihr Fahrzeug nicht nutzen können! Die Nutzungsausfall PKW Tabelle ist Ihr Schlüssel zu dieser Entschädigung.Diese standardisierte Tabelle berechnet die finanzielle Entschädigung, die Ihnen zusteht, wenn Ihr Fahrzeug nach einem Unfall in der Werkstatt steht. Seit 1966 dient diese Entschädigungstabelle – auch bekannt als Eurotax-Schwacke-Tabelle oder Sanden-Danner-Küppersbusch-Tabelle – als anerkannte Grundlage für die Berechnung von Nutzungsausfallentschädigungen. Der Bundesgerichtshof (BGH) empfiehlt die Anwendung dieser Tabellen, was der gängigen Gerichtspraxis entspricht.Die Tabelle kategorisiert mehr als 38.000 Fahrzeugmodelle in elf Entschädigungsgruppen (A bis L). Jeder Gruppe ist ein fester Tagessatz zwischen 23 und 175 Euro zugeordnet. Je hochwertiger Ihr Fahrzeug, desto höher die tägliche Entschädigung.

Nutzungsausfall PKW Tabelle
Übersicht der Nutzungsausfalltabelle mit Beispielfahrzeugen und Altersberücksichtigung
Gruppe | 0–5 Jahre | 5–10 Jahre | >10 Jahre | Beispiele | Fahrzeugtyp
-------|-----------|------------|-----------|----------------------------------|-------------------------
A | 23 € | 23 € | 23 € | VW Lupo, Fiat Panda, Smart | Kleinwagen
B | 29 € | 27 € | 27 € | VW Polo, Opel Corsa, Ford Fiesta | Kleinwagen
C | 35 € | 29 € | 27 € | VW Golf, Opel Astra, Audi A3 | Kompaktklasse
D | 38 € | 35 € | 29 € | Mercedes A170 CDI, Ford Focus | Kompaktklasse
E | 43 € | 38 € | 35 € | Opel Vectra, Renault Scenic | Mittelklasse
F | 50 € | 43 € | 38 € | Audi A4, VW Passat, BMW 3er | Mittelklasse
G | 59 € | 50 € | 43 € | VW Tiguan, Mazda 626 V6, Ateca | SUV / geh. Mittelklasse
H | 65 € | 59 € | 50 € | Mercedes E-Klasse, Jaguar S-Type | Oberklasse
J | 79 € | 65 € | 59 € | BMW 5er, Porsche Boxster | Oberklasse
K | 119 € | 119 € | 119 € | Audi A8, BMW 7er | Luxusklasse
L | 175 € | 175 € | 175 € | Porsche 911 Turbo, Audi S6 | Luxusklasse
Wichtig:
- Fahrzeuge älter als 5 Jahre → Rückstufung um 1 Gruppe
- Fahrzeuge älter als 10 Jahre → Rückstufung um 2 Gruppen
Hinweis:
Ihr Kraftfahrzeug ist ein geldwerter Vermögensbestandteil. Fällt es durch Unfallreparatur weg, entsteht ein ersatzpflichtiger Schaden. Die Nutzungsausfallentschädigung können Sie beanspruchen, wenn Sie auf einen Mietwagen verzichten.
Für die konkrete Berechnung benötigen Sie:
- Entschädigungsgruppe Ihres Fahrzeugs
- Fahrzeugalter
- Reparaturdauer
Wichtig für Sie: Das Alter Ihres Fahrzeugs beeinflusst die Höhe der Entschädigung. Fahrzeuge älter als fünf Jahre werden um eine Gruppe zurückgestuft. Bei Fahrzeugen über zehn Jahren erfolgt eine Rückstufung um zwei Gruppen.
Ihr Kraftfahrzeug stellt einen geldwerten Vermögensbestandteil dar. Durch dessen vorübergehenden Wegfall entsteht ein ersatzpflichtiger Schaden. Diese Entschädigung können Sie beanspruchen, wenn Sie nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall auf einen Mietwagen verzichten.
Für die konkrete Berechnung Ihrer Nutzungsausfallentschädigung benötigen Sie: die Entschädigungsgruppe Ihres Fahrzeugs, das Fahrzeugalter sowie die Reparaturdauer. So erhalten Sie eine transparente und einheitliche Schadensregulierung.
Wie funktioniert die Nutzungsausfalltabelle?
Sie hatten einen unverschuldeten Verkehrsunfall und möchten wissen, wie die Entschädigung für Ihren Nutzungsausfall berechnet wird? Die Nutzungsausfalltabelle bietet Ihnen eine klare und rechtlich anerkannte Grundlage für Ihre Ansprüche.
Die Sanden-Danner-Küppersbusch Tabelle – Ihr rechtlicher Anspruch
Die Nutzungsausfalltabelle, auch als Eurotax-Schwacke-Tabelle bekannt, wurde bereits 1966 von den Fahrzeugsachverständigen Sanden, Danner und Küppersbusch entwickelt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Bedeutung dieser Tabellen ausdrücklich betont und empfiehlt Gerichten ihre Anwendung.
Die Berechnung Ihrer Entschädigung erfolgt nach einer einfachen Formel:
Nutzungsausfallentschädigung = Tagessatz × Anzahl der Ausfalltage
Mehr als 38.000 Fahrzeugmodelle sind in elf Gruppen (A bis L) klassifiziert, jede mit einem festen Tagessatz. Diese systematische Einteilung garantiert Ihnen eine faire und einheitliche Behandlung Ihres Schadens.
Faktoren, die Ihre Entschädigung beeinflussen
Für die korrekte Eingruppierung Ihres Fahrzeugs sind mehrere Kriterien entscheidend:
- Fahrzeugkategorie und Klasse
- Ausstattung und Sonderausstattung
- Baujahr und Alter des Fahrzeugs
- Motorleistung
Wichtiger Grundsatz: Je hochwertiger und neuer Ihr Fahrzeug, desto höher fällt Ihre tägliche Entschädigung aus.
Altersbedingte Anpassungen der Tagessätze:
Fahrzeugalter
Gruppierung
Praktisches Beispiel
0-5 Jahre
Originalgruppe
VW Golf (C): 35 € täglich
5-10 Jahre
Eine Gruppe niedriger
VW Golf (B): 29 € täglich
Über 10 Jahre
Zwei Gruppen niedriger
VW GOLF
Achtung: Bei sehr alten Fahrzeugen werden unter Umständen nur noch die Vorhaltekosten (Versicherung, Steuer, Garage) erstattet.
Rechtliche Grundlage nach § 287 ZPO
Die Höhe Ihres Nutzungsausfalls wird gemäß § 287 ZPO durch das Gericht geschätzt. Diese Regelung erleichtert Ihnen sowohl die Beweisführung als auch die Darlegung Ihrer Ansprüche erheblich. Der Richter verfügt dabei über einen weiten Ermessensspielraum.
Der Bundesgerichtshof hat klargestellt: Auch bei älteren Fahrzeugen müssen Gerichte nicht in jedem Einzelfall aufwendige Berechnungen anstellen. Vielmehr können sie aus Gründen der Praktikabilität und gleichmäßigen Behandlung die bewährten Tabellen verwenden.
Wichtig für Sie zu wissen: Die Höhe Ihrer Nutzungsausfallentschädigung wird nicht automatisch durch den Fahrzeugwert begrenzt. Das Gericht kann jedoch im Einzelfall besondere Umstände (wie hohes Fahrzeugalter oder lange Ausfallzeiten) berücksichtigen und die Anwendung der Tabellenwerte entsprechend begründen.
Nutzungsausfalltabelle für PKW (Gruppe A–L mit Beispielen)
Die Nutzungsausfalltabelle teilt Fahrzeuge in elf Entschädigungsgruppen von A bis L auf – entscheidend für die Höhe Ihrer täglichen Entschädigung nach einem unverschuldeten Unfall. Die Tagessätze reichen von 23 Euro für Kleinstwagen bis zu 175 Euro für Luxusfahrzeuge.
Ihre Entschädigungstabelle auf einen Blick:
Gruppe
0-5 Jahre
5-10 Jahre
über 10 Jahre
Fahrzeugtyp
A
23 €
23 €
23 €
Kleinstwagen
B
29 €
27 €
27 €
Kleinwagen
C
35 €
29 €
27 €
Kompaktklasse
D
38 €
35 €
29 €
Kompaktklasse
E
43 €
38 €
35 €
Mittelklasse
F
50 €
43 €
38 €
Mittelklasse
G
59 €
50 €
43 €
Gehobene Mittelklasse
H
65 €
59 €
50 €
Oberklasse
J
79 €
65 €
59 €
Oberklasse
K
119 €
119 €
119 €
Luxusklasse
L
175 €
175 €
175 €
Luxusklasse
Wichtig für Sie: Fahrzeuge über fünf Jahre werden eine Gruppe zurückgestuft, Fahrzeuge über zehn Jahren sogar zwei Gruppen. Das bedeutet weniger Entschädigung – umso wichtiger ist die korrekte Einstufung durch einen qualifizierten Kfz Gutachter.
Gruppe A: VW Lupo, Fiat Panda (Kleinstwagen)
Kleinstwagen der Gruppe A erhalten 23 Euro täglich – unabhängig vom Fahrzeugalter. Hierzu gehören VW Lupo, Fiat Panda, Smart, Renault Twingo, Hyundai Atos, Suzuki Alto, Citroen Saxo, Daihatsu Cuore GLX, Ford Ka und Nissan Micra LX.
Beispielrechnung: Ihr Fiat Panda steht acht Tage in der Werkstatt? Das ergibt 184 Euro Nutzungsausfallentschädigung (8 Tage × 23 Euro).
Gruppe C: VW Golf, Opel Astra (Kompaktklasse)
Kompaktklassefahrzeuge erhalten je nach Alter zwischen 27 und 35 Euro täglich. Typische Vertreter sind VW Golf, Opel Astra, Mercedes Benz A140, Citroen Xsara, Ford Focus, Honda Civic, Mazda 323, Toyota Corolla und Audi A2.
Bei einem Ford Focus und zehn Werkstatttagen stehen Ihnen 350 Euro Entschädigung zu (10 Tage × 35 Euro für Fahrzeuge bis 5 Jahre).
Gruppe F: Audi A4, BMW 3er (Mittelklasse)
Mittelklasse-Fahrzeuge der Gruppe F bringen Ihnen zwischen 38 und 50 Euro täglich. Dazu zählen VW Passat, Audi A4, BMW 3er, Ford Mondeo, Toyota Avensis, Honda Accord und Mercedes C-Klasse.
Konkret bedeutet das: Ein VW Passat mit fünf Werkstatttagen ergibt 250 Euro Nutzungsausfallentschädigung (5 Tage × 50 Euro).
Gruppe H: Mercedes E-Klasse, Jaguar S-Type (Oberklasse)
Oberklassefahrzeuge der Gruppe H werden mit 50 bis 65 Euro täglich entschädigt. Hierunter fallen Mercedes E-Klasse, Jaguar S-Type, Volvo V70, Mercedes SLK 320, Audi S3 und BMW 318i Comfort Edition. Diese Fahrzeuge zeichnen sich durch höherwertige Ausstattung und stärkere Motorisierung aus.
Gruppe L: Porsche 911 Turbo, Audi S6 (Luxusklasse)
Die höchste Entschädigungsstufe L gilt für Luxusfahrzeuge mit konstanten 175 Euro täglich – unabhängig vom Fahrzeugalter [92]. Exklusive Modelle wie Porsche 911 Turbo, Mercedes SL und Audi S6 gehören in diese Kategorie.
Bei einem Mercedes SL mit sechs Ausfalltagen erhalten Sie 1.050 Euro Entschädigung (6 Tage × 175 Euro).
Wie ordne ich mein Fahrzeug richtig ein?
Sie hatten einen unverschuldeten Unfall und möchten wissen, in welche Entschädigungsgruppe Ihr Fahrzeug gehört? Die korrekte Einordnung ist entscheidend für Ihre Ansprüche – nur so erhalten Sie die Entschädigung, die Ihnen zusteht.
Wichtige Kriterien für die Fahrzeugklassifizierung
Für die richtige Eingruppierung Ihres Fahrzeugs sind folgende Faktoren maßgeblich:
• Fahrzeugkategorie/Fahrzeugklasse • Ausstattung (inklusive Sonderausstattung)
• Baujahr/Alter des Fahrzeugs • Motorleistung
Die Eurotax-Schwacke-Tabelle beinhaltet über 40.000 Fahrzeugmodelle in elf Gruppen. Jedes Modell wird anhand dieser Kriterien einer spezifischen Gruppe zugeordnet.
Übersicht der Fahrzeugtypen mit Entschädigungssätzen
Fahrzeugtyp
Typische Gruppe
Beispielmodelle
Tagessatz (0-5 Jahre)
Kleinwagen
A-B
Ford Ka, VW Polo, Opel Corsa
23-29 €
Kompaktklasse
C-D
VW Golf, Opel Astra, Audi A3
33-38 €
Mittelklasse
E-F
Audi A4, BMW 3er, Mercedes C-Klasse
43-50 €
SUV
F-G
Audi Q5, BMW X3, Mercedes GLC
50-65 €
Oberklasse
H-J
Audi A8, BMW 7er, Mercedes S-Klasse
65-99 €
Luxusklasse
K-L
Porsche 911, Mercedes-AMG GT
119-175 €
Altersbedingte Abstufungen – Das sollten Sie beachten!
Das Fahrzeugalter beeinflusst maßgeblich Ihre Entschädigungshöhe. Die Faustregel:
• Fahrzeuge bis 5 Jahre: Originalgruppe • Fahrzeuge 5-10 Jahre: Herabstufung um eine Klasse
• Fahrzeuge über 10 Jahre: Herabstufung um zwei Klassen
Beispiel: Ein VW Golf (normalerweise Gruppe C mit 35 €) wird bei einem Alter von über 5 Jahren in Gruppe B (29 €) eingestuft, bei über 10 Jahren in Gruppe A (23 €). Bei sehr alten Fahrzeugen werden unter Umständen nur noch die Vorhaltekosten erstattet.
Lassen Sie sich nicht von der Versicherung benachteiligen! Als Geschädigter haben Sie das Recht auf eine korrekte Einstufung Ihres Fahrzeugs. Bei Unklarheiten zur richtigen Gruppierung unterstützen wir Sie gerne bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Praktische Tipps für Ihren Nutzungsausfallentschädigung nach einem Unfall
Sie hatten einen unverschuldeten Unfall und möchten wissen, wie Sie Ihre Nutzungsausfallentschädigung richtig geltend machen? Hier finden Sie die wichtigsten Informationen, damit Sie Ihre Ansprüche erfolgreich durchsetzen können.
Ihr Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung - Das sollten Sie wissen
Das wichtigste zuerst: Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall haben Sie Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung! Diese Entschädigung steht Ihnen zu, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Sie tragen keine Schuld am Unfall
- Ihr Fahrzeug ist nicht mehr fahrbereit oder verkehrssicher
- Sie haben Nutzungswille (beispielsweise für tägliche Arbeitswege)
- Sie haben Nutzungsmöglichkeit (keine Verletzungen, die das Fahren verhindern)
- Sie haben auf einen Mietwagen verzichtet
Wichtiger Hinweis: Ein vorhandenes Zweitfahrzeug schließt Ihren Anspruch nicht automatisch aus, sofern dieses nachweislich von anderen Familienmitgliedern genutzt wird.
Diese Unterlagen benötigen Sie für Ihren Anspruch
Für eine erfolgreiche Geltendmachung Ihrer Nutzungsausfallentschädigung sollten Sie folgende Dokumente bereithalten:
- Kostenvoranschlag der Werkstatt
- Reparaturauftrag und -rechnung
- Bescheinigung über den Zeitraum des Nutzungsausfalls
- Nachweis der Notwendigkeit des Fahrzeugs (z.B. Arbeitgeberbescheinigung)
- Bei Totalschaden: Nachweis der Ersatzfahrzeugbeschaffung innerhalb von sechs Monaten
- Reparaturnachweis (z.B. Fotos des reparierten Fahrzeugs mit lesbarer Zeitung)
So finden Sie die richtige Entschädigungsgruppe für Ihr Fahrzeug
Die korrekte Eingruppierung ist entscheidend für die Höhe Ihrer Entschädigung. Folgende Punkte sollten Sie beachten:
- Bei neueren Fahrzeugen ist oft das Sachverständigengutachten maßgebend
- Fahrzeuge über fünf Jahre werden um eine Gruppe herabgestuft
- Fahrzeuge über zehn Jahre werden um zwei Gruppen herabgestuft
- Ihr Antrag sollte die genauen Fahrzeugdaten (Alter, Marke, Ausstattung) enthalten
Professionelle Unterstützung sichert Ihre Ansprüche
Bei Unklarheiten oder Problemen mit der Versicherung können Sie einen Fachanwalt für Verkehrsrecht hinzuziehen. Die gute Nachricht: Dessen Kosten werden bei einem unverschuldeten Unfall ebenfalls von der gegnerischen Versicherung übernommen.
Scheuen Sie sich nicht, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Nur so können Sie sicher sein, dass Sie die vollständige Entschädigung erhalten, die Ihnen zusteht.