30.08.2025

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Was ist die VDI-Richtlinie MT 5900? Neue Standards für Kfz-Sachverständige

Die VDI-Richtlinie MT 5900 ist ein umfassender Standard für die Ausbildung und Qualifikation von Sachverständigen im Bereich des Kraftfahrwesen und Straßenverkehr. Sie definiert verbindliche Mindestanforderungen und Kompetenzstandards für Kfz-Sachverständige, insbesondere im Bereich Fahrzeugschäden und -bewertung. Die Richtlinienreihe besteht aus mehreren Blättern, welche die Mindestanforderungen von Kfz-Sachverständigen unterschiedlicher Arbeitsbereiche abbilden.

Was ist die VDI-Richtlinie MT 5900?

Am 1. Februar 2025 trat die VDI-Richtlinie MT 5900 Blatt 2 offiziell in Kraft – ein entscheidender Schritt für die Qualitätssicherung im Bereich der Kfz-Schadengutachten. Vor der Einführung dieser Richtlinie existierte kein einheitliches Anforderungsprofil an Sachverständige im Straßenverkehrsbereich. Zahlreiche Sachverständige waren ohne nachprüfbare Qualifikation tätig. Durch diese fehlende Regulierung kam es wiederholt zu uneinheitlichen Ausbildungsstandards und Qualitätsproblemen.

Die Richtlinie wurde gemeinsam mit Sachverständigenverbänden, Überwachungsorganisationen, Versicherern und weiteren Branchenexperten entwickelt. Sie legt Anforderungen an persönliche und fachliche Qualifikation sowie an die Ausbildung, Prüfung, Qualitätssicherung und Weiterbildung fest. Zu den definierten Fachkenntnissen zählen unter anderem:

  • Fahrzeug- und Reparaturtechnik
  • Ermittlung von Fahrzeugwerten
  • Fachgerechte Erstellung von Gutachten

Die Richtlinienreihe richtet sich sowohl an Institutionen, die Sachverständige ausbilden oder prüfen, als auch an Fachleute, die bereits in diesem Bereich tätig sind. Sie gibt dem Markt ein verlässliches Qualitätskriterium und sorgt dafür, dass geschädigte Laien leichter einschätzen können, ob ein Sachverständiger tatsächlich qualifiziert ist.

Besonders hervorzuheben ist, dass die VDI-Richtlinie MT 5900 Blatt 2 beim 63. Verkehrsgerichtstag in Goslar am 29. und 30. Januar 2025 intensiv diskutiert wurde. In seiner Entschließung bekräftigte der dortige Arbeitskreis die Forderung nach einer gesetzlichen Berufsordnung, um die Qualität in der Schadenfeststellung sicherzustellen. Dabei wurde diese Richtlinie ausdrücklich als geeignete Grundlage für zukünftige gesetzliche Regelungen hervorgehoben.

Für Geschädigte, Versicherungen, Gerichte und Werkstätten bringt die Richtlinie mehr Transparenz, Sicherheit und Professionalität. Sie legt die Grundlagen für eine einheitliche und hochwertige Berufsausübung und leistet somit einen wesentlichen Beitrag zur Schaffung eines einheitlichen Berufsbilds des Sachverständigen für Fahrzeugschäden und -bewertung.

Welche Anforderungen stellt die VDI-Richtlinie an Kfz-Sachverständige?

Die VDI-Richtlinie MT 5900 legt präzise Anforderungen an die Qualifikation von Kfz-Sachverständigen fest. Diese Richtlinie dient als Qualitätsmaßstab und definiert einheitliche Standards für Gutachter im Bereich Fahrzeugschäden und -bewertung.

Abschluss auf Qualifikationsstufe 6

Kfz-Sachverständige müssen mindestens einen Abschluss auf Stufe 6 des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR) nachweisen. Hierzu zählen Qualifikationen wie Kfz-Meister, staatlich geprüfter Techniker, Ingenieur oder Bachelor. Diese Mindestanforderung stellt sicher, dass Sachverständige über ein fundiertes technisches Grundwissen verfügen. Zudem wird ein Sprachniveau GER C1 sowie eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse B vorausgesetzt.

Mindestens zwei Jahre Berufserfahrung

Neben der formalen Qualifikation fordert die Richtlinie eine nachweisbare Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren als Kfz-Sachverständiger. Diese praktische Erfahrung ist unerlässlich, um die theoretischen Kenntnisse in der Bewertung und Kalkulation von Unfallschäden anwenden zu können.

135 Stunden fachtheoretische Schulung

Ein weiteres zentrales Element der Qualifikation ist eine fachtheoretische Schulung im Umfang von 135 Stunden im Bereich Fahrzeugschäden. Diese Schulungen werden durch VDI-Schulungspartnerschaften durchgeführt, wobei ausschließlich Referenten eingesetzt werden, die selbst die Anforderungen nach VDI-MT 5900 Blatt 2 erfüllen.

Kenntnisse in Technik, Recht und Beweissicherung

Sachverständige müssen solide Kenntnisse in mehreren Kernbereichen nachweisen:

  • Fahrzeug- und Reparaturtechnik
  • Rechtliche Grundlagen der Gutachtertätigkeit
  • Beweissicherung und Dokumentation
  • Kalkulation und Bewertungsmethoden

Die Ausbildung umfasst dabei spezifische technische Module wie Lack, Karosserie, Hochvolttechnik und Achsgeometrie.

Zertifizierung nach ISO 17024 als Alternative

Alternativ können Kfz-Sachverständige die Anforderungen erfüllen, wenn sie durch eine von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierte Zertifizierungsstelle anerkannt sind. Diese europäische Norm regelt EU-weit die personengebundene Zertifizierung und gilt als verbindliches Regelwerk zur Qualifikationsfeststellung. Nach dieser Norm zertifizierte Sachverständige stehen auf einer Qualifikationsstufe mit öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen.

Für bereits tätige Sachverständige mit mindestens zehnjähriger einschlägiger Berufserfahrung besteht innerhalb einer Übergangszeit bis zum 31.01.2027 die Möglichkeit, ihre Konformität mit der Richtlinie durch eine Konformitätsbewertungsstelle bestätigen zu lassen.

Warum ist die VDI-Richtlinie MT 5900 wichtig für die Branche?

Der Bedarf für die VDI-Richtlinie MT 5900 zeigt sich an der beträchtlichen Anzahl von Verkehrsunfällen in Deutschland. Jährlich registriert die Polizei etwa 2,5 Millionen Unfälle, während Kfz-Haftpflichtversicherer rund 4 Millionen Schäden regulieren. Diese hohen Zahlen unterstreichen die zentrale Bedeutung qualifizierter Sachverständiger für die Schadensbeurteilung und -abwicklung.

Jahrzehntelang mangelte es in Deutschland an einheitlichen Vorgaben für die Qualifikation und das Berufsbild des Kfz-Sachverständigen. Durch diese fehlende Regulierung kam es wiederholt zu uneinheitlichen Ausbildungsstandards und erheblichen Qualitätsproblemen. Diesem "Wildwuchs" setzt die VDI-Richtlinie nun ein Ende.

Angesichts der stetig steigenden technischen Komplexität moderner Fahrzeuge ist das fundierte Fachwissen eines Sachverständigen unabdingbar. In der Praxis wurden bislang häufig unqualifizierte Gutachten erstellt, die zu unvollständigen oder falschen Reparaturen führten. Solche mangelhaft reparierten Fahrzeuge stellen allerdings ein ernsthaftes Sicherheitsrisiko für alle Verkehrsteilnehmer dar.

Die Richtlinie trägt folglich dazu bei, dass Sachverständige das nötige Fachwissen besitzen, um vollumfängliche, korrekte Gutachten zu erstellen. Dies führt zu einer höheren Qualität der Gutachten und reduziert zudem Streitigkeiten bei der Schadensregulierung. Für Laien bietet die Richtlinie außerdem ein verlässliches Qualitätskriterium, da sie oft nicht einschätzen können, ob ein Sachverständiger tatsächlich qualifiziert ist.

Besonders bemerkenswert ist die breite Zustimmung, die die neue Richtlinie auf dem Verkehrsgerichtstag von Vertretern des GDV, AvD, ADAC und weiteren relevanten Institutionen erhielt. Der dortige Arbeitskreis bekräftigte die Forderung nach einer gesetzlichen Berufsordnung und hob insbesondere die VDI-Richtlinie MT 5900 Blatt 2 als geeignete Grundlage für zukünftige gesetzliche Regelungen hervor.

Die Vorteile der Richtlinie sind vielfältig:

  • Sie schafft Vertrauen bei Geschädigten, Versicherern und Werkstätten
  • Sie hebt das Niveau auf einen verlässlichen Mindeststandard
  • Sie verbessert die Verkehrssicherheit durch qualitativ hochwertige Gutachten
  • Sie gibt dem Gesetzgeber eine ausgearbeitete Vorlage für ein gesetzliches Berufsbild

Letztendlich profitieren alle Beteiligten von dieser längst überfälligen Standardisierung, die der Branche mehr Professionalität und Glaubwürdigkeit verleiht.

Wie verändert die Richtlinie das Berufsbild des Kfz-Sachverständigen?

Die Implementierung der VDI-Richtlinie MT 5900 bewirkt eine grundlegende Transformation des Berufsbildes des Kfz-Sachverständigen. Sie liefert einen verbindlichen Rahmen für diesen bisher uneinheitlich regulierten Berufszweig.

Einheitliche Standards schaffen Vertrauen

Die Richtlinie bietet dem Markt ein verlässliches Qualitätskriterium. Für geschädigte Laien, die oft nicht einschätzen können, ob ein Sachverständiger qualifiziert ist, bedeutet dies mehr Sicherheit. Bei einem VDI-geprüften Sachverständigen wissen sie: Hier arbeitet jemand mit nachweislich geprüfter Kompetenz. Dadurch entsteht ein höheres Vertrauen in die Profession. Auch Werkstätten und Versicherer profitieren von dieser Standardisierung durch mehr Sicherheit bei der Schadensabwicklung.

Bessere Anerkennung bei Versicherungen und Gerichten

Obwohl die VDI-Richtlinie MT 5900 kein Gesetz ist, dient sie als anerkannter Maßstab, an dem sich Versicherungen und Gerichte bei der Bewertung von Gutachten orientieren. Versicherer akzeptieren Gutachten, die sich an der VDI 5900 orientieren, leichter und schneller. Auch Forderungen nach Nutzungsausfall oder Wertminderung werden durch VDI-konforme Gutachten stärker untermauert. Zudem ermöglicht die strukturierte Dokumentation eine beschleunigte Regulierung von Schadensfällen.

Höhere Qualität der Gutachten

Ein Sachverständiger, der die hohen Anforderungen der Richtlinie erfüllt, erstellt verlässliche und gerichtsfeste Gutachten. Die einheitliche Struktur und klare Inhalte machen Gutachten für alle Beteiligten nachvollziehbar. Dadurch reduzieren sich Streitigkeiten mit Werkstätten oder Geschädigten deutlich. Langfristig wirkt sich dies positiv auf die Abwicklung von Schadensfällen aus.

Ausschluss unqualifizierter Anbieter

Durch die fehlende Regulierung kam es in der Vergangenheit immer wieder zu uneinheitlichen Ausbildungsstandards und Qualitätsproblemen. Diesem "Wildwuchs" setzt der VDI mit der Richtlinie ein Ende. Die VDI-MT 5900 richtet sich an diejenigen, die Qualität anstreben. Wer die Anforderungen erfüllt, hebt sich vom restlichen freien Markt ohne einheitliche Standards ab und zeigt Bereitschaft, sich an klare Qualitätsmaßstäbe zu halten. Dies führt zu einer deutlichen Professionalisierung des Berufsstandes und schützt zugleich Verbraucher vor mangelhaften Gutachten.