30.08.2025

4

Minuten Lesedauer

Versicherung zahlt Gutachten nicht? Experten-Ratgeber 2025

Sie hatten einen unverschuldeten Unfall und die Versicherung weigert sich, die Kosten für das Kfz-Gutachten zu übernehmen? Oder sie kürzt einfach die Erstattung? Das ist ein Ärgernis, das leider viele Unfallgeschädigte kennen!

Das wichtigste zuerst: Diese Kürzungen sind in den meisten Fällen völlig ungerechtfertigt!

Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: Die HUK Coburg kürzt in bis zu 68% aller Fälle die Gutachtenkosten, gefolgt von VHV und Allianz mit knapp unter 50%. Doch nur weil Versicherungen systematisch kürzen, müssen Sie das nicht hinnehmen.

Wir verstehen, dass ein Unfall bereits belastend genug ist. Nach dem ersten Schock folgt oft der Stress mit der Versicherung – und das kann noch zermürbender sein als der Unfall selbst. Über 2,6 Millionen Verkehrsunfälle ereigneten sich allein 2019 auf deutschen Straßen, und nach jedem einzelnen versuchen Versicherungen, ihre Zahlungen zu minimieren.

Sie haben klare Rechte als Unfallgeschädigter!

Gemäß § 249 BGB sind Sie so zu stellen, als wäre der Unfall nie passiert. Die Versicherung darf Ihr Gutachten nicht einfach grundsätzlich kürzen. Leider sind Versicherungskürzungen zur Regel geworden – besonders bei älteren Fahrzeugen.

Was Sie jetzt erfahren werden, kann bares Geld wert sein: Warum Versicherungen systematisch kürzen, welche Rechte Ihnen zustehen und wie Sie sich erfolgreich gegen unberechtigte Kürzungen wehren. Lassen Sie sich nicht unter Wert abfinden – Sie haben mehr Rechte, als die Versicherung Ihnen weismachen will!

Was passiert, wenn die Versicherung das Gutachten nicht zahlt?

Nach einem Unfall stehen Sie oft vor einem doppelten Problem: erst der Schaden am Fahrzeug, dann der Kampf mit der Versicherung um die Kostenübernahme. Wenn die Versicherung das Gutachten nicht oder nur teilweise zahlt, entstehen erhebliche finanzielle Belastungen für Sie als Geschädigten. Sie hatten einen Unfall? Kontaktieren Sie uns einfach – Berlin, Brandenburg, NRW. Unfallgutachten vor Ort.

Vollständige oder teilweise Kürzung – was ist der Unterschied?

Vollständige Kürzung bedeutet: Die Versicherung verweigert komplett die Übernahme der Gutachterkosten. Als Begründung führt sie häufig an, das Gutachten sei unnötig oder zu teuer gewesen.

Teilweise Kürzung ist dagegen die häufigere Variante. Hier erkennt die Versicherung nur bestimmte Positionen nicht an:

• Kürzung bei Stundenverrechnungssätzen der Werkstatt • Nicht-Anerkennung von Verbringungskosten oder Beilackierungen
• Ablehnung der Wertminderung, besonders bei älteren Fahrzeugen • Reduzierung der veranschlagten Reparaturkosten

Wichtig zu wissen: Die Kürzungspraxis betrifft nicht nur die Gutachterkosten selbst, sondern auch die im Gutachten festgestellten Schadenspositionen.

Darum kürzen Versicherungen so häufig

Versicherungen agieren primär gewinnorientiert. Entscheidend ist für sie die sogenannte Schadenquote – also wie viel Geld sie im Verhältnis zu den Beitragseinnahmen für Schäden auszahlen müssen. Diese Quote bestimmt die Profitabilität des Versicherungsprodukts.

Der Gutachter der Versicherung vertritt daher vorrangig die Interessen seines Auftraggebers. Die Praxis zeigt: Regelmäßig wird der Schaden „kleingerechnet" und relevante Positionen werden einfach nicht berücksichtigt.

Versicherungen kürzen außerdem häufig auf „gut Glück" – sie hoffen darauf, dass Sie sich nicht wehren. Gerne verweisen sie auf günstigere Reparaturmöglichkeiten oder freie Werkstätten, obwohl Ihnen grundsätzlich das Recht auf eine Markenwerkstatt zusteht.

Ab welcher Schadenshöhe kommt ein Gutachter zum Einsatz?

Die meisten Versicherungen ziehen einen unabhängigen Gutachter ab einer Schadenshöhe von etwa 750 bis 1.000 Euro hinzu. Diese Grenze nennt man „Bagatellschadengrenze" – sie kann je nach Region variieren. In Ballungsräumen und Großstädten liegt sie tendenziell höher als in weniger dicht besiedelten Gebieten.

Bei Schäden unterhalb dieser Grenze reicht normalerweise ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt aus. Aber Achtung: Schon kleine Lack- und Karosserieschäden können schnell die Bagatellschadengrenze überschreiten.

Mittlere Schäden über 1.000 Euro, die mehrere Fahrzeugteile betreffen, erfordern in der Regel einen Gutachter. Bei schweren Schäden ab etwa 1.500 Euro wird fast immer ein Sachverständiger eingesetzt.

Entscheidend ist: Oberhalb der Bagatellschadengrenze haben Sie laut Bundesgerichtshof grundsätzlich das Recht auf ein kostenloses Gutachten für die Versicherungsregulierung – unabhängig davon, ob die Versicherung selbst einen Gutachter schicken möchte oder nicht.

Wo Versicherungen am liebsten kürzen – und warum Sie das nicht hinnehmen müssen

Versicherungen gehen systematisch vor, wenn sie Ihre Ansprüche reduzieren wollen. Als Kfz-Gutachter sehen wir täglich, wo der Rotstift angesetzt wird. Sie sollten wissen, welche Positionen besonders häufig gekürzt werden – nur so können Sie Ihre berechtigten Ansprüche durchsetzen.

Reparaturkosten und der Verweis auf günstigere Werkstätten

Versicherungen verweisen gerne auf ihre „Partnerwerkstätten" mit niedrigeren Stundenverrechnungssätzen. Doch aufgepasst: Sie dürfen nicht auf eine freie Werkstatt verwiesen werden, wenn Ihr Fahrzeug nicht älter als drei Jahre ist. Das gleiche Recht haben Sie bei älteren Fahrzeugen, sofern diese durchgängig in einer Markenwerkstatt gewartet wurden – Stichwort: scheckheftgepflegt.

Führen Sie die Reparatur tatsächlich durch, haben Sie generell freie Werkstattwahl – unabhängig vom Fahrzeugalter. Lassen Sie sich also nicht vorschreiben, wo Sie reparieren müssen!

Wertminderung und Restwert – beliebte Streitpunkte

Unfallfahrzeuge erleiden eine Wertminderung, die oberhalb der Bagatellgrenze von etwa 750 Euro zu entschädigen ist. Trotzdem versuchen Versicherungen regelmäßig, die gutachterlich festgestellte Wertminderung zu kürzen, indem sie auf andere Berechnungsmethoden verweisen.

Bei einem Totalschaden wird besonders getrickst: Versicherer setzen den Wiederbeschaffungswert möglichst niedrig und den Restwert möglichst hoch an. Dadurch verringert sich die Entschädigungssumme zu Ihren Lasten.

Mietwagen und Nutzungsausfall – Ihre Rechte während der Reparatur

Während der Reparatur steht Ihnen entweder ein Mietwagen oder eine Nutzungsausfallentschädigung zu. Diese Entschädigung liegt je nach Fahrzeugklasse zwischen 23 und 175 Euro pro Tag.

Wichtige Details, die Versicherungen gerne verschweigen:

• Bei Fahrzeugen über fünf Jahren wird die Entschädigung um eine Gruppe niedriger erstattet • Bei Fahrzeugen über zehn Jahren um zwei Gruppen • Mietwagen und Nutzungsausfall können Sie nicht gleichzeitig geltend machen • Eine zeitliche Aufteilung ist jedoch möglich • Nutzungsausfall entfällt bei einem verfügbaren Zweitwagen – außer dieser wird nachweislich von Familienmitgliedern benötigt

Verbringungskosten und Beilackierung – oft gestrichen, aber rechtens

Verbringungskosten entstehen, wenn das Fahrzeug von der Werkstatt zur Lackiererei transportiert werden muss. Obwohl diese Kosten Teil der notwendigen Reparatur sind, streichen Versicherungen diese Position besonders häufig.

Gleiches gilt für die Beilackierung, die nötig ist, um Farbunterschiede zwischen neu lackierten und alten Fahrzeugteilen auszugleichen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat eindeutig klargestellt: Beide Positionen sind auch bei fiktiver Abrechnung erstattungsfähig, sofern sie ortsüblich sind.

Fiktive Abrechnung – hier wird besonders scharf gerechnet

Bei fiktiver Abrechnung (Auszahlung ohne tatsächliche Reparatur) erfolgen die meisten Kürzungen. Versicherungen verweisen dann fast automatisch auf günstigere Werkstätten.

Ihre Rechte bei fiktiver Abrechnung: • Fahrzeuge unter drei Jahren: Markenwerkstattkosten müssen zugrunde gelegt werden • Scheckheftgepflegte Fahrzeuge: Ebenfalls Anspruch auf Markenwerkstattkosten • UPE-Aufschläge und Kleinersatzteile: Oft verweigert, aber durch mehrere Gerichtsurteile als erstattungsfähig bestätigt

Als unabhängige Kfz-Gutachter stehen wir ausschließlich auf Ihrer Seite und sorgen dafür, dass alle berechtigten Ansprüche auch tatsächlich im Gutachten erfasst werden.

Diese Rechte stehen Ihnen als Unfallgeschädigter zu

Als Unfallgeschädigter haben Sie wichtige, gesetzlich verankerte Rechte. Diese schützen Sie vor finanziellen Nachteilen und helfen Ihnen, Ihre berechtigten Ansprüche gegenüber der Versicherung durchzusetzen.

Freie Gutachterwahl ist Ihr gutes Recht

Sie haben das Recht, einen Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen. Dies gilt auch dann, wenn die Versicherung bereits einen eigenen Gutachter geschickt hat. Bei unverschuldeten Unfällen muss die gegnerische Versicherung die Kosten für Ihren Gutachter übernehmen, solange der Schaden oberhalb der Bagatellgrenze von etwa 750 Euro liegt.

Lassen Sie sich nicht von der Versicherung dazu drängen, den von ihr empfohlenen Gutachter zu wählen. Ein unabhängiger Gutachter arbeitet ausschließlich in Ihrem Interesse.

Recht auf Markenwerkstatt

Grundsätzlich haben Sie freie Werkstattwahl. Bei Fahrzeugen unter drei Jahren oder bei regelmäßig in Markenwerkstätten gewarteten Fahrzeugen (scheckheftgepflegt) darf die Versicherung Sie nicht auf eine freie Werkstatt verweisen. Bei älteren Fahrzeugen ohne lückenlose Wartungshistorie kann allerdings ein Verweis auf eine qualitativ gleichwertige freie Werkstatt zumutbar sein.

Rechtsanwalt auf Kosten der Gegenseite

Nach einem unverschuldeten Unfall dürfen Sie sofort einen Rechtsanwalt einschalten. Die Kosten trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung. Das Amtsgericht Berlin Mitte begründet diesen Anspruch ausdrücklich mit der schlechten Regulierungspraxis der Kfz-Versicherungen. Bei Teilschuld übernimmt die gegnerische Versicherung die Anwaltskosten entsprechend der Verschuldensquote.

Fiktive Abrechnung – Geld statt Reparatur

Die fiktive Abrechnung ermöglicht Ihnen, Schadenersatz ohne tatsächliche Reparatur zu erhalten. Voraussetzung ist ein unabhängiges Sachverständigengutachten. Allerdings wird bei dieser Variante keine Mehrwertsteuer erstattet. Bei Fahrzeugen unter drei Jahren oder mit lückenlosem Scheckheft dürfen auch bei fiktiver Abrechnung die Kosten einer Markenwerkstatt zugrunde gelegt werden.

Teilschuld? Auch dann haben Sie Ansprüche

Bei geteilter Schuld wird eine Verschuldensquote festgelegt. Diese Quote bestimmt, welchen Anteil der Kosten Sie selbst tragen müssen. Ein qualifiziertes Gutachten kann entscheidend zur Klärung der Schuldverteilung beitragen. Wichtig zu wissen: Bei Teilschuld können die Ansprüche auf Reparatur in einer Markenwerkstatt eingeschränkt sein.

Unabhängigkeit und Objektivität sind das A und O – besonders wenn es um die Durchsetzung Ihrer Rechte geht.

So setzen Sie sich erfolgreich gegen Kürzungen durch

Versicherungen kürzen nicht ohne Grund – sie sparen dadurch jährlich etwa 2 Milliarden Euro auf Kosten der Geschädigten. Doch lassen Sie sich davon nicht entmutigen! Mit der richtigen Strategie können Sie Ihre berechtigten Ansprüche durchsetzen.

Ein unabhängiges Gegengutachten ist Ihre beste Waffe

Ein Gegengutachten von einem qualifizierten Kfz-Sachverständigen ist Gold wert für Ihre Beweissicherung. Es stellt Ihre berechtigten Ansprüche der Kostenoptimierung des Versicherers gegenüber und kann bei Verhandlungen oder Gerichtsverfahren eingesetzt werden – die Versicherung kann es nicht einfach ignorieren.

Sie benötigen ein Gutachten? Kontaktieren Sie uns einfach – Berlin, Brandenburg, NRW. Unfallgutachten direkt vor Ort!

Rechtsanwalt beauftragen – Die Kosten trägt die Gegenseite

Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie das Recht, sofort einen Anwalt für Verkehrsrecht zu beauftragen. Die Kosten übernimmt die gegnerische Versicherung – auch das Amtsgericht Berlin Mitte begründet diesen Anspruch ausdrücklich mit der schlechten Regulierungspraxis der Kfz-Versicherungen.

Ein erfahrener Anwalt erkennt versteckte Kürzungsversuche und formuliert rechtssichere Widersprüche. Scheuen Sie sich also nicht, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Hartnäckigkeit zahlt sich aus – Auch bei Klageandrohung

Häufig lenken Versicherungen erst ein, wenn es ernst wird. Die HUK-Coburg zahlte beispielsweise erst nach Klagezustellung den ausstehenden Betrag von 1.330 Euro inklusive Zinsen. Versicherungen setzen darauf, dass viele Geschädigte aufgeben.

Setzen Sie bei hartnäckigen Kürzungen eine schriftliche Frist zur vollständigen Regulierung. Oft reicht bereits die glaubhafte Androhung einer Klage, um die Versicherung zum Einlenken zu bewegen.

Dokumentation ist alles – Beweissicherung von Anfang an

Die Qualität der Beweissicherung in den ersten Minuten nach dem Unfall entscheidet oft über den späteren Ausgang von Rechtsstreitigkeiten. Dokumentieren Sie jeden Schriftwechsel mit der Versicherung sorgfältig – widersprüchliche Aussagen können vor Gericht entscheidend sein.

Bei schweren Unfällen ist die Polizei hinzuzuziehen – das ist keine Höflichkeit, sondern rechtliche Pflicht.

Der Klageweg: Wann er sich lohnt

Der Klageweg lohnt sich besonders bei höheren strittigen Beträgen und guter Beweislage. Viele Versicherungen zahlen bereits bei Klageeinreichung sofort, da Prozesskosten in keiner Relation zu den ausstehenden Schadensersatzansprüchen stehen.

Die Versicherungen scheuen das Risiko grundsätzlicher Urteile – nutzen Sie das zu Ihrem Vorteil!

Lassen Sie sich nicht verunsichern – Sie haben mehr Rechte als die Versicherung zugeben will!

Unser Fazit: Sie stehen deutlich besser da, als Versicherungen Ihnen weismachen wollen!

Die systematischen Kürzungen bei Gutachterkosten sind ärgerlich, aber keineswegs unabwendbar. Das Gesetz ist eindeutig: Sie müssen so gestellt werden, als wäre der Unfall nie passiert. Punkt.

Versicherungen kürzen oft einfach auf gut Glück – sie hoffen darauf, dass Sie nicht wissen, was Ihnen zusteht oder dass Sie aufgeben. Tatsächlich verzichten viele Geschädigte aus Unwissen oder Erschöpfung auf berechtigte Ansprüche. Das führt zu Milliardeneinsparungen für die Versicherungswirtschaft – auf Ihre Kosten!

Das müssen Sie nicht hinnehmen!

Sie haben klare, gesetzlich verankerte Rechte:

  • Freie Wahl des Gutachters
  • Anspruch auf Markenwerkstatt bei neueren oder scheckheftgepflegten Fahrzeugen
  • Sofortige Beauftragung eines Anwalts auf Kosten der gegnerischen Versicherung

Ein unabhängiges Gutachten ist das Fundament für erfolgreiche Ansprüche. Dokumentieren Sie alles sorgfältig – jede Kommunikation mit der Versicherung kann später entscheidend sein.

Falls die Versicherung trotzdem kürzt: Wehren Sie sich! Der Widerspruch oder notfalls der Klageweg lohnt sich fast immer. Viele Versicherungen lenken bereits bei der Androhung rechtlicher Schritte ein.

Die Erfahrung zeigt: Hartnäckigkeit zahlt sich aus!

Die meisten unberechtigten Kürzungen lassen sich erfolgreich abwehren. Scheuen Sie sich nicht, Ihre Ansprüche konsequent durchzusetzen. Ihre Chancen stehen besser, als die Versicherung Sie glauben lassen möchte.

Kontaktieren Sie uns, wenn Sie Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche benötigen – wir helfen Ihnen dabei, zu Ihrem Recht zu kommen!