17.08.2025

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Wer zahlt das Gutachten bei einem Unfall : Ihre Rechte bei der Kostenfrage [Aktuell 2025]

Sie hatten einen Verkehrsunfall und fragen sich nun: Wer übernimmt die Kosten für das Kfz-Gutachten? Diese Frage beschäftigt viele Unfallgeschädigte, und die Antwort ist klarer als oft angenommen. Das wichtigste zuerst: Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall haben Sie das Recht, einen Kfz-Gutachter Ihrer Wahl zu beauftragen! Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers muss die Gutachterkosten übernehmen, sofern der Schaden über der Bagatellgrenze von etwa 750 Euro liegt. Als Geschädigter steht Ihnen grundsätzlich das Recht zu, einen unabhängigen Sachverständigen mit der Schadenfeststellung zu beauftragen, wenn dies erforderlich und angemessen ist. Die Kosten für den Kfz-Gutachter orientieren sich am Schadenswert und liegen üblicherweise zwischen 500 und 2.000 Euro. Die genaue Höhe hängt von der Komplexität des Unfallschadens ab. Wir verstehen, dass ein Unfall eine belastende Situation darstellt. Lassen Sie sich nicht von Versicherungen unter Druck setzen oder zu schnellen Entscheidungen drängen. Bei Teilschuld wird die Kostenverteilung entsprechend der Verschuldensquote aufgeteilt. Scheuen Sie sich nicht, Ihre Rechte wahrzunehmen. Hier erfahren Sie alles Wichtige zur Kostenfrage bei Unfallgutachten: Wann Sie einen Gutachter benötigen, wer in welcher Situation zahlt, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen und wie Sie vorgehen, wenn die Versicherung die Zahlung verweigert.

Wann ist ein Kfz-Gutachten nach einem Unfall notwendig?

Um als Betroffener eines Verkehrsunfalls nicht auch noch finanziell benachteiligt zu werden, sollten Sie wissen, wann ein Gutachten erforderlich ist. Die Antwort hängt von mehreren Faktoren ab, die für eine ordnungsgemäße Schadensregulierung entscheidend sind.

Bagatellschaden oder erheblicher Schaden?

Ein Kfz-Gutachten wird erst dann notwendig, wenn der Schaden über der sogenannten Bagatellgrenze liegt. Als Bagatellschaden gelten Schäden unter etwa 750 Euro. Hier reicht ein einfacher Kostenvoranschlag der Werkstatt völlig aus – beispielsweise bei einem Kratzer im Lack oder einer kleinen Delle.

Übersteigt die Schadenssumme jedoch diesen Betrag, sollten Sie unbedingt einen Unfallgutachter beauftragen. Was zunächst harmlos aussieht, kann sich als deutlich teurer erweisen – oft über 1.000 Euro. Der wahre Schadensumfang zeigt sich häufig erst bei der fachkundigen Untersuchung unter der Verkleidung.

Bedenken Sie außerdem: Strukturelle Schäden können sich manchmal erst später bemerkbar machen. Ein nachträgliches Gutachten hilft dabei, alle Schäden vollständig zu erfassen und Ihre Ansprüche zu sichern.

Sollten Sie unsicher sein über die tatsächliche Schadenshöhe, kann ein Kurzgutachten eine sinnvolle Alternative darstellen. Dieses kostet weniger als ein vollständiges Gutachten und beziffert dennoch die Schadenhöhe bei Blechschäden zuverlässig.

Unklarer Unfallhergang und Beweissicherung

Ist der Unfallhergang nicht eindeutig, wird ein Sachverständiger mit der Unfallrekonstruktion beauftragt. Ein qualifizierter Unfallanalytiker kann den Hergang nachvollziehen und die Rechtslage klären. Solche Gutachten haben vor Gericht Beweiskraft zur Schuldfrage.

Die Beweissicherung ist besonders wichtig, wenn:

• die Schuldfrage ungeklärt ist • der Unfallgegner seine Schuld bestreitet
• Verdacht auf Vorschäden besteht • das Fahrzeug repariert oder verändert werden soll

Ein erfahrener Kfz-Gutachter dokumentiert objektiv den Fahrzeugzustand, den kompletten Schadenumfang und alle technischen Auffälligkeiten. Diese professionelle Dokumentation kann später vor Gericht oder bei Verhandlungen mit Versicherungen entscheidend sein.

Ohne fachgerechte Beweissicherung riskieren Sie, dass Schäden unvollständig dokumentiert werden und Sie Ihre berechtigten Ansprüche nur schwer durchsetzen können.

Recht auf ein eigenes Gutachten

Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall haben Sie ausdrücklich das Recht, einen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen. Lassen Sie sich von der gegnerischen Versicherung nicht unter Druck setzen! Der Bundesgerichtshof bestätigte dieses Recht eindeutig in seinem wegweisenden Urteil von 2014 (Aktenzeichen VI ZR 357/13).

Gegnerische Versicherungen versuchen häufig, Schäden herunterzuspielen oder die Zahlung zu verweigern. Ein unabhängiger Gutachter schafft Klarheit und verhilft Ihnen zu Ihrem Recht.

Vorsicht vor dem Angebot der gegnerischen Versicherung, einen eigenen Gutachter zu schicken! Oft wird behauptet, die Abwicklung ginge schneller. Nehmen Sie dieses Angebot nicht an – dieser Gutachter arbeitet im Interesse der Versicherung, nicht in Ihrem.

Kontaktieren Sie uns einfach, wenn Sie ein Kfz-Gutachten benötigen. Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Ansprüche durchzusetzen und stellen sicher, dass alle Schäden korrekt erfasst werden.

Selbst wenn bereits ein Versicherungsgutachter vor Ort war, können Sie unter bestimmten Umständen ein zweites Gutachten auf Kosten der gegnerischen Versicherung beauftragen – vorausgesetzt, Sie haben dem ersten Gutachter nicht ausdrücklich zugestimmt.

Wer zahlt den Gutachter bei einem Autounfall?

Die Kostenübernahme für ein Unfallgutachten richtet sich nach der Schuldfrage. Als Kfz-Sachverständige kennen wir die rechtlichen Regelungen genau und helfen Ihnen dabei, Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Haftpflichtfall: Versicherung des Verursachers trägt die Kosten

Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall übernimmt grundsätzlich die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers sämtliche Kosten für das Kfz-Gutachten. Diese Regelung basiert auf § 91 der Zivilprozessordnung (ZPO), wonach die unterlegene Partei alle Kosten des Rechtsstreits tragen muss – einschließlich der Gutachterkosten.

Als Geschädigter haben Sie ausdrücklich das Recht, einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat dieses Recht mit Urteil vom 22.7.2014 (Az. VI ZR 357/13) eindeutig bestätigt. Entscheidend dabei: Die gegnerische Versicherung muss die Kosten auch dann übernehmen, wenn sie bereits einen eigenen Gutachter beauftragt hat.

Achtung: Bei Bagatellschäden unter 750 Euro verweigert die Haftpflichtversicherung meist die Gutachtenkostenübernahme. Diese Schäden reguliert die Versicherung auch ohne Gutachten, weshalb ein solches als unverhältnismäßig gilt.

Teilschuld: Quote bestimmt die Kostenverteilung

Liegt eine Mitschuld vor, werden die Gutachterkosten entsprechend der Haftungsquote zwischen den Unfallbeteiligten aufgeteilt. Diese Quote spiegelt das prozentuale Verschulden wider und wird entweder zwischen den Versicherungen vereinbart oder gerichtlich festgestellt.

Konkret bedeutet das: Bei 30% Eigenschuld tragen Sie auch 30% der Gutachterkosten selbst. Die restlichen 70% zahlt die gegnerische Versicherung. Diese Haftungsquote gilt für alle erstattungsfähigen Positionen des Gutachtens.

Unser Tipp: Bei Teilschuld sollten Sie frühzeitig rechtliche Beratung hinzuziehen, um Missverständnisse bei der Kostenverteilung zu vermeiden.

Selbstverschulden: Kaskoversicherung bestimmt die Bedingungen

Bei selbstverschuldeten Unfällen ändert sich die Kostenfrage grundlegend. Ihre Kaskoversicherung kann zwar für den Gutachter aufkommen – jedoch nur nach ihren Bedingungen. Die Versicherung macht dabei von ihrem Weisungsrecht Gebrauch und bestimmt den Sachverständigen selbst.

Im Gegensatz zum Haftpflichtfall steht Ihnen keine freie Gutachterwahl zu. Viele Kaskoversicherungen arbeiten mit Partnerwerkstätten zusammen, die eigene Schadenaufnahmen durchführen. Bei Werkstattbindung im Vertrag stellt oft der Versicherer auch den Gutachter.

Beauftragen Sie trotzdem einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen, müssen Sie die Kosten selbst tragen. Das macht wenig Sinn, da Ihre Kaskoversicherung an Ihr privat eingeholtes Gutachten nicht gebunden ist.

Zusätzlich führt ein selbstverschuldeter Unfall zur Erhöhung Ihrer Versicherungsprämie. Überlegen Sie deshalb gut, ob ein eigenes Gutachten wirklich nötig ist.

Als erfahrene Kfz-Sachverständige empfehlen wir: Klären Sie immer zuerst die Schuldfrage und prüfen Sie Ihre Versicherungsbedingungen. So vermeiden Sie unerwartete Kosten und sichern Ihre Ansprüche optimal ab.

Was kostet ein Unfallgutachten?

Die Kosten für ein Kfz-Gutachten orientieren sich an klaren Richtlinien, auch wenn diese nicht gesetzlich festgeschrieben sind. Eine transparente Übersicht hilft Ihnen, die zu erwartenden Ausgaben richtig einzuschätzen.

Kostenübersicht nach Schadenshöhe

Die Gutachterkosten stehen im direkten Verhältnis zum Schadenswert Ihres Fahrzeugs. Dabei gilt: Je höher der Schaden, desto geringer fällt der prozentuale Anteil der Gutachterkosten aus.

Ein Schadenswert von 1.000 Euro führt zu Gutachterkosten von etwa 350-364 Euro - das entspricht ungefähr 35% des Schadenswerts. Bei einem Unfallschaden von 5.000 Euro müssen Sie mit Kosten zwischen 600 und 800 Euro rechnen. Steigt der Schaden auf 10.000 Euro, kostet das Gutachten etwa 1.074 Euro (ca. 10,7%), während bei 20.000 Euro ungefähr 1.500 Euro anfallen.

Unsere Ăśbersicht zeigt Ihnen die typischen Grundhonorare:

Schadenshöhe

Gutachterkosten (ca.)

1.000 €

350-364 €

2.500 €

474 €

5.000 €

600-800 €

10.000 €

900-1.074 €

25.000 €

1.445-1.686 €

Aufbau der Gutachterrechnung

Das Honorar eines Kfz-Sachverständigen gliedert sich in verschiedene Positionen. Das Grundhonorar bildet den Hauptanteil und bewegt sich je nach Schadenshöhe zwischen 120 Euro und 1.500 Euro.

Zusätzlich entstehen verschiedene Nebenkosten:

• Fotodokumentation der Schäden • Anfahrtskosten zum Begutachtungsort
• Porto- und Kommunikationskosten • Schreibarbeiten und Gutachtenerstellung • Fremdkosten für Preisrecherchen • Zusatzaufwand für Demontagearbeiten

Bei Spezialfahrzeugen oder komplexen Unfallsituationen können Zuschläge anfallen. Dies erhöht entsprechend die Gesamtkosten.

Wann Versicherungen kĂĽrzen oder ablehnen

Die Versicherung des Unfallverursachers muss nur angemessene und erforderliche Gutachterkosten erstatten. Verschiedene Umstände können zu Kürzungen führen.

Bei Teilschuld erfolgt die Kostenaufteilung entsprechend der Verschuldensquote. Tragen Sie 30% Mitschuld, mĂĽssen Sie auch 30% der Gutachterkosten selbst zahlen.

Überhöhte Honorare führen ebenfalls zu Kürzungen. Der Bundesgerichtshof entschied am 11.4.2014, dass die Haftpflichtversicherung bei überzogenen Abrechnungen nur einen angemessenen Teil übernehmen muss.

Wichtig: Bei Bagatellschäden unter 750-800 Euro erstatten Versicherungen die Gutachterkosten grundsätzlich nicht, da hier ein Werkstatt-Kostenvoranschlag ausreicht.

Bei uns brauchen Sie sich über die Bezahlung des Gutachtens keine Gedanken zu machen. Wir rechnen die Kosten bei eindeutiger Sachlage direkt mit der zahlungspflichtigen Versicherung ab. Sprechen Sie vorab mit Ihrem Sachverständigen über die Kostenstruktur - viele Gutachter bieten eine direkte Abrechnung an, sodass Sie nicht in Vorleistung gehen müssen.

Was tun, wenn die Versicherung das Gutachten nicht zahlt?

Leider gehören Probleme mit der Versicherung nach einem Autounfall zum Alltag vieler Geschädigter. Besonders frustrierend wird es, wenn die Versicherung sich weigert, die Kosten für Ihr rechtmäßig beauftragtes Gutachten zu übernehmen. Lassen Sie sich davon nicht entmutigen – es gibt bewährte Wege, sich gegen unberechtigte Ablehnungen zu wehren.

Ablehnung wegen Bagatellgrenze

Versicherungen verweigern häufig die Zahlung der Gutachterrechnung unter Berufung auf die Bagatellgrenze. Die Standard-Argumentation lautet dann: "Ein Gutachten war nicht erforderlich, da es sich nur um einen Bagatellschaden handelt". Die meisten Versicherungen und Gerichte setzen diese Grenze bei etwa 750 Euro an.

Hier die wichtige Rechtslage: Entscheidend ist nicht der tatsächlich festgestellte Schaden, sondern wie Sie als Geschädigter die Situation zum Zeitpunkt der Beauftragung einschätzen mussten. Der Bundesgerichtshof hat ausdrücklich festgestellt, dass keine feste Wertgrenze existiert. Vielmehr kommt es auf das äußere Schadensbild und die konkreten Umstände an.

Unser Tipp für Ihre Argumentation: Der Gutachter sollte dokumentieren, warum Sie als Laie berechtigt von einem größeren Schaden ausgehen mussten. Beispielsweise durch Hinweise auf mögliche versteckte Schäden oder strukturelle Beeinträchtigungen.

Zweifel an der Angemessenheit der Kosten

Ein weiterer häufiger Ablehnungsgrund sind angeblich überhöhte Gutachterkosten. Die Versicherung muss nur angemessene und erforderliche Kosten erstatten. Pauschale Kürzungen ohne konkrete Begründung sind jedoch unzulässig.

Bereiten Sie diese Unterlagen vor:

  • detaillierte Honorarrechnung des Sachverständigen
  • vollständiges Gutachten mit Fotodokumentation
  • Zahlungsnachweis an den Gutachter

Die Gerichte orientieren sich bei der Angemessenheitsprüfung oft an der BVSK-Honorarbefragung (Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen).

Rechtliche Schritte: Anwalt und Gericht

Bleibt die Versicherung trotz Ihrer fundierten Argumentation bei der Ablehnung, sollten Sie einen Verkehrsrechtsanwalt einschalten. Dies lohnt sich auch bei kleineren Schäden und ist nicht von der Schadenshöhe abhängig.

Praktisches Vorgehen:Zunächst legt Ihr Anwalt Widerspruch ein und fordert eine detaillierte schriftliche Begründung für die Ablehnung oder Kürzung. Oft reicht bereits dieser Schritt, um die Versicherung zum Einlenken zu bewegen.

Falls auch dies erfolglos bleibt, führt der Weg vor Gericht. Faustregel: Nach etwa acht Wochen ohne zufriedenstellende Reaktion der Versicherung sollten Sie gerichtliche Schritte einleiten. Die Verjährungsfrist für Gutachterkostenerstattung beträgt drei Jahre.

Ihre Erfolgschancen vor Gericht sind gut, wenn der Schaden tatsächlich über der Bagatellgrenze lag und die Kosten angemessen waren. Dokumentieren Sie daher lückenlos alle Kommunikation mit der Versicherung.

Kontaktieren Sie uns bei Problemen mit der Versicherung. Wir unterstĂĽtzen Sie dabei, Ihre berechtigten AnsprĂĽche durchzusetzen und eine faire Kostenerstattung zu erhalten.

Ihre Rechte bei der Gutachterwahl

Als Geschädigter eines Verkehrsunfalls stehen Ihnen wichtige Rechte zu, die Ihre Interessen schützen und eine faire Entschädigung sicherstellen. Lassen Sie sich diese Rechte von niemandem nehmen!

Freie Wahl des Sachverständigen

Sie haben das uneingeschränkte Recht, einen Kfz-Gutachter Ihrer Wahl zu beauftragen. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigt in seiner Rechtsprechung eindeutig: Sie sind "Herr des Restitutionsgeschehens" und dürfen den Weg wählen, der Ihren Interessen am besten dient.

Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen! Auch wenn die gegnerische Versicherung bereits einen eigenen Gutachter geschickt hat oder Ihnen einen bestimmten Sachverständigen vorschlägt, bleibt Ihr Wahlrecht bestehen.

Wichtiger Hinweis: Stimmen Sie niemals vorschnell dem Gutachter der Versicherung zu, denn damit können Sie Ihr Recht auf einen eigenen Sachverständigen verlieren.

Kontaktieren Sie uns einfach, wir helfen Ihnen umgehend! Wir setzen Ihre Rechte durch und sorgen fĂĽr eine objektive Begutachtung.

Unabhängigkeit und Objektivität sind das A und O

Der Unterschied zwischen unabhängigen Gutachtern und Versicherungsgutachtern ist entscheidend:

Unabhängige Sachverständige arbeiten ohne direkte Bindung an Versicherungen und können daher eine neutrale, objektive Bewertung vornehmen. Sie erstellen unvoreingenommene Berichte, die alle relevanten Faktoren wie Reparaturkosten, Wertminderung und Nutzungsausfall vollständig berücksichtigen.

Versicherungsgutachter hingegen werden direkt von der Versicherung beauftragt. Hier steht oft die Kostenkontrolle im Interesse des Versicherers im Vordergrund - nicht Ihr maximaler Nutzen als Geschädigter. Diese Gutachter neigen dazu, die Interessen der Versicherung zu berücksichtigen, was zu einer geringeren Schadensbewertung führen kann.

Wann ein Zweitgutachten sinnvoll ist

Ein zweites Gutachten kann in verschiedenen Situationen notwendig werden:

  • Zweifel an der Neutralität oder Genauigkeit des ersten Gutachtens
  • Offensichtliche Fehler oder LĂĽcken in der ersten Begutachtung
  • Nicht oder unzureichend erfasste Schäden
  • Zu niedrig veranschlagte Reparaturkosten
  • Nicht berĂĽcksichtigte Wertminderung
  • Unklare oder umstrittene Schuldfrage

Beachten Sie: Die Kosten fĂĽr ein Zweitgutachten werden nur bei berechtigten GrĂĽnden ĂĽbernommen. Vor der Beauftragung eines weiteren Gutachtens sollten Sie sich rechtlich beraten lassen.

Scheuen Sie sich nicht, Ihre Rechte wahrzunehmen. Nur durch einen unabhängigen Sachverständigen können Sie sicher sein, dass alle Schäden korrekt erfasst und Sie fair entschädigt werden.

Fazit: So sichern Sie Ihre AnsprĂĽche richtig ab

Von uns bekommen Sie die Hilfe, die Sie erwarten und benötigen, um eine schnelle und reibungslose Schadenregulierung zu gewährleisten. Nach einem Verkehrsunfall ist die Beauftragung eines qualifizierten Kfz-Gutachters oft der entscheidende Schritt für eine faire Entschädigung.

Die Rechtslage ist eindeutig: Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernimmt die Gutachterkosten bei Schäden über der Bagatellgrenze von etwa 750 Euro. Bei Teilschuld erfolgt die Kostenverteilung entsprechend der Verschuldensquote, während Sie bei Eigenverschulden auf Ihre Kaskoversicherung angewiesen sind.

Unser Service ist Ihr Vorteil!

• Unabhängige Begutachtung durch qualifizierte Sachverständige • Direktabrechnung mit der zahlungspflichtigen Versicherung* • Kompetente Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche

Lassen Sie sich nicht von Versicherungen unter Druck setzen oder zu vorschnellen Entscheidungen drängen. Als Geschädigter haben Sie das Recht, einen unabhängigen Kfz-Gutachter Ihrer Wahl zu beauftragen. Nur so können Sie sicher sein, dass Sie die vollständige Entschädigung erhalten, die Ihnen zusteht.

Ein professionelles Gutachten dokumentiert alle Schäden objektiv und unabhängig. Dies schützt Sie vor finanziellen Nachteilen und stellt sicher, dass auch versteckte Schäden erfasst werden. Die Investition in eine fachgerechte Begutachtung zahlt sich aus.

Kontaktieren Sie uns einfach, wir helfen Ihnen umgehend! Unabhängigkeit und Objektivität sind das A und O einer ordnungsgemäßen Schadensregulierung.

*bei Haftpflichtschäden – Abrechnung der Kosten für das Schadengutachten direkt mit der gegnerischen Versicherung

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