Unfall was tun als Geschädigter? Der Schritt-für-Schritt Notfallplan vom Experten
Sie hatten einen Unfall und sind unschuldig? Alle zwölf Sekunden passiert statistisch gesehen in Deutschland ein Verkehrsunfall. Eine erschreckende Zahl, die zeigt: Es kann jeden von uns treffen. Nach dem ersten Schock stehen Sie vor wichtigen Entscheidungen: Muss ich die Polizei rufen? Wie dokumentiere ich den Schaden korrekt? Wer übernimmt die Reparaturkosten? Diese Fragen entscheiden über Ihren Anspruch auf vollständige Entschädigung. Falsche Schritte können Sie teuer zu stehen kommen – besonders bei Schäden über der Bagatellgrenze von ca. 750 Euro. Das wichtigste zuerst: Als unschuldiger Unfallgeschädigter haben Sie das Recht auf eine vollständige Entschädigung! Wir verstehen, dass ein Verkehrsunfall eine belastende und stressige Situation darstellen kann. Unser Ziel ist es, Ihnen in dieser Situation eine schnelle und unkomplizierte Hilfestellung zu geben. Dieser Schritt-für-Schritt Notfallplan zeigt Ihnen genau, wie Sie Ihre Rechte sichern und die Entschädigung erhalten, die Ihnen zusteht. Die gesetzlichen Mindestdeckungen in der Kfz-Haftpflichtversicherung betragen 7,5 Millionen Euro für Personenschäden und 1,2 Millionen Euro für Sachschäden – nicht ohne Grund. Sie haben Anspruch darauf, dass diese Summen bei Bedarf für Ihre Entschädigung eingesetzt werden. Die folgenden Schritte zeigen Ihnen, was Sie direkt nach dem Unfall beachten müssen, wie Sie wichtige Beweise sichern und wann ein Gutachten sinnvoll ist. Die Kosten dafür trägt übrigens die gegnerische Versicherung – ein Recht, das Sie unbedingt nutzen sollten!

Direkt nach dem Unfall: Was tun als Geschädigter?
Sie stehen nach einem Verkehrsunfall unter Schock? Das ist völlig normal. Trotzdem müssen Sie jetzt besonnen handeln, um Ihre Rechte zu sichern. Die ersten Minuten entscheiden über Ihre spätere Entschädigung!
Unfallstelle absichern und Verletzte versorgen
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Ihre Sicherheit steht an erster Stelle! Handeln Sie sofort:
Warnblinkanlage einschalten und Warnweste anziehen – das ist Pflicht! Bei Nichtbeachtung droht ein Bußgeld zwischen 14 und 36 Euro.
Warndreieck aufstellen in folgenden Entfernungen: • Innerorts: etwa 50 Meter vor der Unfallstelle • Landstraße: etwa 100 Meter vor der Unfallstelle
• Autobahn: 150 bis 200 Meter vor der Unfallstelle
Wichtiger Hinweis: Bei Kurven oder Bergkuppen das Warndreieck davor platzieren! Gehen Sie hinter der Leitplanke, wenn Sie das Warndreieck aufstellen.
Verletzte Personen haben oberste Priorität. Erste-Hilfe leisten und bei Bedarf Notruf 112 wählen. Auch bei Sommerhitze können Verletzte unterkühlen – Rettungsdecke aus dem Verbandkasten verwenden.
Polizei rufen – wann es notwendig ist
Grundsätzlich empfehlen wir: Polizei hinzuziehen! Die Beamten erstellen einen neutralen Unfallbericht – das kann für Ihre Entschädigung entscheidend sein.
Sie MÜSSEN die Polizei unter 110 rufen bei: • Personenschäden (Verletzte oder Getötete) • Hohem Sachschaden • Mietwagen oder Firmenfahrzeug • Streit über die Schuldfrage • Verdacht auf Alkohol/Drogen • Parkrempler, wenn der Besitzer nicht auffindbar ist
Bei Bagatellschäden können Sie auf die Polizei verzichten – aber nur, wenn alle Beteiligten einverstanden sind. Dann müssen Sie selbst Beweise sichern und einen Unfallbericht erstellen.
Unser Tipp: Die Versicherung stützt ihre Entscheidung oft auf den Polizeibericht. Fehlt dieser, kann sie bei Ungereimtheiten die Zahlung verweigern.
Keine Schuld eingestehen
Das ist absolut wichtig: Geben Sie am Unfallort niemals ein Schuldanerkenntnis ab – auch nicht, wenn Sie glauben, schuld zu sein!
Ein voreiliges Schuldeingeständnis kann Sie teuer zu stehen kommen: • Ihre Versicherung kann den Schutz verweigern • Der Unfallgegner verzichtet möglicherweise auf Beweisaufnahme • Sie müssen später Ihre Unschuld beweisen (Beweislastumkehr)
Bleiben Sie sachlich und ruhig. Diskutieren Sie nicht über die Schuldfrage – die wird später geklärt. Niemand kann Sie zwingen, sich selbst zu belasten!
Sollte der Unfallgegner zunächst die Schuld anerkennen und später abstreiten, hilft ein unterschriebenes Schuldanerkenntnis. Es wirkt als Beweis für die Schuldfrage, auch wenn es rechtlich nicht bindend ist.
Beweissicherung und Dokumentation
Die Beweissicherung nach einem Unfall entscheidet über den Erfolg Ihrer Ansprüche. Jetzt geht es darum, alle relevanten Fakten zu dokumentieren – das Fundament für Ihre spätere Entschädigung.
Unfallbericht und Skizze vorbereiten
Versicherungen fordern einen Unfallbericht an, wenn sie einen Unfallschaden begleichen sollen. Das Protokoll erstellen Sie gemeinsam mit dem Unfallgegner direkt am Unfallort. Wichtig: Beschreiben Sie den Unfall sachlich, ohne über die Schuldfrage zu urteilen.
Unser Tipp: Führen Sie den Europäischen Unfallbericht immer im Handschuhfach mit. Dieses standardisierte Formular verhindert, dass Sie in der Aufregung wichtige Details vergessen.
Eine Unfallskizze aus der Vogelperspektive ist besonders wertvoll:
• Den genauen Straßenverlauf • Position und Fahrtrichtung der beteiligten Fahrzeuge (mit Pfeilen markieren)
• Verkehrsschilder und Ampeln • Relevante Hindernisse
Achten Sie darauf: Konzentrieren Sie sich auf die unfallrelevanten Elemente. Beide Unfallbeteiligten müssen den Bericht mit Datum und Unterschrift versehen – jeder erhält ein Exemplar.
Fotos und Zeugen sichern
Fotos sind unverzichtbar für die Beweissicherung. Auch bei vorhandener Skizze sollten Sie umfassende Fotodokumentation erstellen.
Fotografieren Sie in dieser Reihenfolge:
- Übersichtsaufnahmen aus verschiedenen Perspektiven mit erkennbarer Umgebung
- Positionen aller beteiligten Fahrzeuge zueinander
- Detailaufnahmen aller Fahrzeugschäden
- Spuren auf der Fahrbahn (Bremsspuren, Glassplitter)
- Verkehrsschilder und Ampeln in der Nähe
Profi-Tipp: Lichten Sie in Übersichtsaufnahmen nachträglich ermessbare Punkte wie Kanaldeckel oder Lichtmasten mit ab. Bei Detailaufnahmen fotografieren Sie jeden Schaden zweimal: einmal im Detail und einmal mit angrenzenden unbeschädigten Bereichen. So können Ihnen später keine zusätzlichen Schäden angelastet werden.
Sichern Sie Zeugenaussagen! Notieren Sie Namen, Adressen und Telefonnummern aller Unfallzeugen. Diese können im Streitfall entscheidend sein, besonders bei unklarer Schuldfrage.
Welche Informationen unbedingt notiert werden müssen
Mit den vier W-Fragen erfassen Sie alle wichtigen Daten für die Schadensregulierung:
Was ist passiert? • Unfallhergang (wie kam es zum Zusammenstoß?) • Witterungsverhältnisse (Glatteis, Nebel, Starkregen, tiefstehende Sonne) • Fahrbahnbeschaffenheit (nass, trocken, vereist)
Wer ist beteiligt? • Name, Vorname und Anschrift aller Beteiligten • Bei Fahrern, die nicht Halter sind: Daten beider Personen • Kennzeichen aller unfallbeteiligten Fahrzeuge • Versicherungsgesellschaft und Vertragsnummer (lassen Sie sich die Versicherungskarte zeigen)
Wo ist es passiert? • Exakter Unfallort mit Straßennamen und Hausnummer • Bei Kreuzungen: alle kreuzenden Straßen
Wann ist es passiert? • Datum und genaue Uhrzeit des Unfalls
Wichtig: Unterschreiben Sie keinen Unfallbericht, mit dem Sie nicht einverstanden sind oder der nicht der Wahrheit entspricht. Dennoch ist es wichtig, dass beide Parteien den Bericht unterschreiben, um dessen Gültigkeit zu gewährleisten.
Ein voreiliges Schuldeingeständnis hat im Unfallbericht nichts zu suchen – die juristische Klärung der Schuldfrage erfolgt später.
Versicherungsfragen richtig klären
Die Unfallstelle ist gesichert, die Beweise sind dokumentiert – jetzt geht es um Ihr Geld. Die Kommunikation mit den Versicherungen entscheidet darüber, ob Sie die vollständige Entschädigung erhalten, die Ihnen zusteht.
Was tun bei unklarer Schuldfrage?
Lassen Sie sich nicht von Versicherungen einschüchtern, wenn die Schuldfrage zunächst unklar erscheint. Versicherungen nutzen jede Unsicherheit, um Zahlungen zu verzögern oder zu verweigern.
Der polizeiliche Unfallbericht ist hierbei Ihr wichtigster Verbündeter. Die Beamten dokumentieren den Unfallhergang objektiv und erstellen professionelle Beweisfotos – ein Service, den Sie unbedingt nutzen sollten. Scheuen Sie sich nicht, bei unklarer Schuldfrage oder Personenschäden sofort die Polizei zu rufen.
Falls der Polizeibericht die Schuldfrage nicht eindeutig klärt, beauftragen Sie einen unabhängigen Gutachter. Auch bei scheinbar kleineren Schäden ist dies empfehlenswert – verborgene Schäden werden oft erst später erkannt. Die Kosten trägt die gegnerische Versicherung.
Sollte trotz aller Bemühungen die Schuldfrage ungeklärt bleiben, werden die Versicherungen meist eine Teilschuld-Regelung anstreben. Häufig wird eine 50:50-Aufteilung der Schadenskosten vereinbart. Lassen Sie sich dabei nicht unter Druck setzen – im Zweifel entscheidet ein Gericht über die tatsächliche Schuldfrage.
Eigene Versicherung informieren – unbedingt empfehlenswert!
Auch als unschuldiger Geschädigter sollten Sie Ihre eigene Versicherung informieren. Viele Unfallbeteiligte scheuen diesen Schritt aus Angst vor Beitragssteigerungen – ein Irrtum!
Ihre Versicherung schützt Sie vor unberechtigten Forderungen, falls der Unfallgegner nachträglich behauptet, Sie trügen eine Mitschuld. Außerdem sichern Sie sich ab, wenn der Verursacher seiner Meldepflicht nicht nachkommt.
Die frühe Meldung bei Ihrer eigenen Versicherung hilft auch bei der Beweissicherung. Hat Ihre Versicherung den Schaden bereits aufgenommen, kann sie später nicht die Zahlung verweigern, wenn doch eine Teilschuld festgestellt wird.
Melden Sie den Schaden schnell und unkompliziert über die Schaden-Hotline oder das Online-Portal Ihrer Versicherung.
Gegnerische Versicherung kontaktieren – aber richtig
Als Geschädigter haben Sie das Recht auf direkte Kommunikation mit der gegnerischen Versicherung. Warten Sie nicht darauf, dass der Unfallverursacher seiner Meldepflicht nachkommt – werden Sie selbst aktiv.
Kontaktieren Sie die Versicherung des Verursachers spätestens eine Woche nach dem Unfall. Besprechen Sie alle Schritte zur Schadensregulierung und bestehen Sie auf Ihre Rechte.
Wichtige Informationen für die Versicherung:
- Exakte Unfallzeit und -ort
- Kennzeichen aller Fahrzeuge
- Kontaktdaten aller Beteiligten
- Detaillierte Schilderung des Unfallhergangs
- Auflistung aller sichtbaren Schäden
- Unfallskizze und Fotos
Die Versicherung wird anschließend prüfen, ob und in welcher Höhe sie zahlen muss. Lassen Sie sich dabei nicht mit fadenscheinigen Argumenten abspeisen – Sie haben Anspruch auf vollständige Entschädigung.
Achtung bei den Fristen! Die gesetzliche Meldefrist beträgt sieben Tage ab Unfallzeitpunkt. Bei schweren Verletzungen oder Todesfällen müssen Sie innerhalb von 48 Stunden melden. Diese Fristen sind ernst zu nehmen – bei Versäumnis riskieren Sie Ihren Versicherungsschutz.
Professionelle Hilfe: Ihr Recht auf unabhängige Experten
Die Unfallstelle ist gesichert, die Beweise sind dokumentiert – nun geht es um die fachgerechte Bewertung Ihres Schadens. Als Geschädigter haben Sie das Recht auf professionelle Unterstützung durch unabhängige Gutachter und Anwälte. Die Kosten dafür trägt die gegnerische Versicherung.
Wann brauchen Sie unbedingt ein Gutachten?
Bei Schäden über der Bagatellgrenze von etwa 750 Euro ist ein Gutachten mehr als sinnvoll – es ist Ihr Schutz vor finanziellen Verlusten. Bei kleineren Schäden mit offensichtlichen Kratzern oder Dellen reicht meist ein Kostenvoranschlag.
Vorsicht: Was auf den ersten Blick harmlos aussieht, kann teuer werden. Eine verzogene Karosserie erkennen nur Fachleute mit entsprechender Messtechnik. Besonders bei neueren oder höherwertigen Fahrzeugen ist ein Gutachten wichtig – hier muss auch der unfallbedingte Wertverlust berücksichtigt werden.
Zögern Sie nicht: Das Gutachten sollte möglichst am Unfalltag angefordert werden. Obwohl Ihre Ansprüche erst nach drei Jahren verjähren, kann Zögern zu weiteren Schäden führen und gegen Ihre Schadensminderungspflicht verstoßen.
Unabhängiger Gutachter – Ihr Recht!
Lassen Sie sich nicht von der gegnerischen Versicherung einen Gutachter aufdrängen. Als Geschädigter haben Sie das Recht, einen unabhängigen Gutachter Ihrer Wahl zu beauftragen. Dieser arbeitet ausschließlich in Ihrem Interesse – nicht im Interesse der Versicherung, die zahlen muss.
Der Unterschied ist entscheidend: Ein Versicherungsgutachter berücksichtigt eher die Interessen der Versicherungsgesellschaft, was zu geringeren Schadensbewertungen führen kann. Zwar übernimmt die Versicherung dessen Kosten, aber Sie riskieren eine unvollständige Entschädigung.
Bei unverschuldetem Unfall trägt die gegnerische Versicherung die Kosten für Ihren unabhängigen Gutachter. Sie haben also keinen finanziellen Nachteil, aber alle Vorteile:
- Objektive und neutrale Bewertung
- Detaillierte Analyse auch bei speziellen Fahrzeugtypen
- Vollständige Berücksichtigung von Reparaturkosten, Wertminderung und Nutzungsausfall
Anwalt einschalten – wann und warum?
Der Bundesgerichtshof bestätigt: Als unschuldiger Unfallgeschädigter dürfen Sie sofort nach dem Unfall einen Anwalt beauftragen. Dies schafft Chancengleichheit, denn Versicherungen arbeiten mit eigenen Experten, um Zahlungen zu minimieren.
Ein Rechtsanwalt für Verkehrsrecht ist besonders wichtig bei:
- Personenschäden oder gesundheitlichen Folgen
- Schäden über der Bagatellgrenze
- Unklarer Schuldfrage
- Kürzungen oder Streitigkeiten mit der Versicherung
Wichtig: Bei unverschuldetem Unfall zahlt die gegnerische Haftpflichtversicherung Ihre Anwaltskosten. Bei Teilschuld übernimmt sie den entsprechenden Anteil.
Unser Rat: Schalten Sie den Anwalt frühzeitig ein. Warten Sie nicht, bis Probleme entstehen – der Anwalt sollte von Anfang an die Schadensabwicklung begleiten. So können Sie sicher sein, dass Sie die vollständige Entschädigung erhalten, die Ihnen zusteht.
Schadenersatz und Entschädigung durchsetzen
Die Beweise sind gesichert, das Gutachten liegt vor – jetzt geht es um das, was Ihnen zusteht: die vollständige Entschädigung. Als unschuldiger Unfallgeschädigter haben Sie Anspruch auf verschiedene Leistungen, die Sie konsequent einfordern sollten.
Reparaturkosten und Totalschaden abrechnen
Liegt ein reparabler Schaden vor oder handelt es sich um einen Totalschaden? Diese Frage entscheidet über die Höhe Ihrer Entschädigung. Ein wirtschaftlicher Totalschaden ist gegeben, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen.
Sie haben die Wahl zwischen zwei Optionen:
- Auszahlung von Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert
- Reparatur nach der 130-Prozent-Regel: Die Reparaturkosten dürfen bis zu 30% über dem Wiederbeschaffungswert liegen
Achtung: Entscheiden Sie sich für die 130-Prozent-Regel, müssen Sie das Fahrzeug mindestens sechs Monate weiternutzen und die Reparatur nachweisen. Ohne diesen Nachweis kann die Versicherung die Zahlung verweigern.
Wertminderung nach Unfall geltend machen
Ein repariertes Unfallfahrzeug ist weniger wert als ein unfallfreies Fahrzeug – diese merkantile Wertminderung steht Ihnen zusätzlich zu! Die Berechnung erfolgt meist nach der Ruhkopf-Sahm-Formel, die Fahrzeugalter und Reparaturkosten berücksichtigt.
Allerdings: Bei Fahrzeugen älter als 5 Jahre oder mit über 100.000 Kilometern wird meist keine Wertminderung anerkannt. Lassen Sie sich davon nicht entmutigen – ein unabhängiges Gutachten kann auch hier andere Ergebnisse bringen.
Mietwagen oder Nutzungsausfall beantragen
Während der Reparatur haben Sie Anspruch auf einen Mietwagen oder alternativ auf Nutzungsausfallentschädigung. Der Mietwagen muss der gleichen Fahrzeugklasse entsprechen wie Ihr beschädigtes Fahrzeug.
Die Nutzungsausfallentschädigung beträgt je nach Fahrzeugmodell zwischen 23 und 175 Euro pro Tag. Voraussetzungen sind Nutzungswille (regelmäßige Fahrzeugnutzung) und Nutzungsmöglichkeit (keine verletzungsbedingte Fahruntauglichkeit).
Was tun, wenn die Versicherung nicht zahlt?
Versicherungen versuchen oft, durch Verzögerungen oder unbegründete Ablehnungen Kosten zu sparen. Lassen Sie sich das nicht gefallen! Gehen Sie strategisch vor:
- Schriftliche Zahlungserinnerung mit angemessener Frist senden
- Widerspruch einlegen – prüfen Sie die Begründung der Ablehnung und legen Sie mit Belegen Widerspruch ein
- Hartnäckig bleiben – dokumentieren Sie jede Kommunikation schriftlich
- Fachanwalt einschalten – wenn die Versicherung weiterhin nicht zahlt, holen Sie sich professionelle Unterstützung
Bei unberechtigten Kürzungen hat ein unabhängiges Gutachten starke Beweiskraft. Die Versicherung des Unfallverursachers trägt auch die Kosten für anwaltliche Vertretung – nutzen Sie dieses Recht!
Unser Tipp: Bleiben Sie ruhig, aber bestimmt. Versicherungen setzen darauf, dass Geschädigte aufgeben oder sich mit weniger zufriedengeben. Sie haben Anspruch auf vollständige Entschädigung – und den sollten Sie auch durchsetzen.
Unser Fazit für Sie
Wir verstehen, dass ein Verkehrsunfall eine belastende und stressige Situation darstellen kann. Dennoch sollten Sie als Geschädigter besonnen handeln – Ihre Ansprüche auf vollständige Entschädigung sind berechtigt und durchsetzbar.
Die ersten Minuten nach dem Unfall entscheiden über alles: Sicherheit geht vor, dann folgt die Beweissicherung. Diese Reihenfolge sollten Sie unbedingt einhalten.
Die wichtigsten Schritte noch einmal für Sie:
• Unfallstelle absichern und Verletzte versorgen • Bei Bedarf die Polizei rufen – besonders bei unklarer Schuldfrage • Gründliche Dokumentation mit Fotos und Unfallbericht • Niemals voreilig Schuld eingestehen • Unabhängigen Gutachter bei Schäden über 750 Euro beauftragen
Falls die Versicherung Zahlungen verweigert oder kürzt, bleiben Sie hartnäckig. Von uns bekommen Sie die Hilfe, die Sie erwarten und benötigen um eine schnelle und reibungslose Schadenregulierung zu gewährleisten.
Als unschuldiger Unfallgeschädigter haben Sie das Recht, einen unabhängigen Gutachter und einen Anwalt Ihrer Wahl zu beauftragen – die Kosten trägt die gegnerische Versicherung.
Scheuen Sie sich nicht, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Alle zwölf Sekunden passiert in Deutschland ein Unfall – Sie sind nicht allein mit dieser Situation. Gut vorbereitet zu sein bedeutet, im Ernstfall ruhig und richtig handeln zu können.
Kontaktieren Sie uns einfach, wir helfen Ihnen umgehend bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche!
FAQs
Q1. Was sollte ich unmittelbar nach einem Unfall tun? Sichern Sie zuerst die Unfallstelle ab, schalten Sie die Warnblinkanlage ein und stellen Sie ein Warndreieck auf. Versorgen Sie Verletzte und rufen Sie bei Bedarf den Notruf. Dokumentieren Sie den Unfall durch Fotos und sammeln Sie Kontaktdaten der Beteiligten und Zeugen.
Q2. Wann muss ich die Polizei nach einem Unfall rufen? Die Polizei sollte bei Personenschäden, hohem Sachschaden, Unfällen mit Firmenwagen oder Mietwagen, unklarer Schuldfrage und bei Unfällen mit parkenden Fahrzeugen gerufen werden. Bei Bagatellschäden kann darauf verzichtet werden, wenn alle Beteiligten einverstanden sind.
Q3. Sollte ich nach einem Unfall ein Schuldeingeständnis abgeben? Nein, geben Sie am Unfallort kein Schuldeingeständnis ab. Dies kann rechtliche Nachteile haben und Ihre Versicherung beeinträchtigen. Bleiben Sie sachlich und diskutieren Sie nicht über die Schuldfrage. Diese wird später geklärt.
Q4. Wann ist ein Gutachten nach einem Unfall notwendig? Ein Gutachten ist empfehlenswert, wenn der Schaden die Bagatellgrenze von etwa 750 Euro überschreitet. Bei neueren oder höherwertigen Fahrzeugen ist es besonders wichtig, da auch der unfallbedingte Wertverlust berücksichtigt werden muss.
Q5. Wie kann ich meine Ansprüche durchsetzen, wenn die Versicherung nicht zahlt? Senden Sie zunächst eine schriftliche Zahlungserinnerung. Bei Ablehnung legen Sie mit Belegen Widerspruch ein. Bleiben Sie hartnäckig und dokumentieren Sie jede Kommunikation. Wenn die Versicherung weiterhin nicht zahlt, sollten Sie einen Fachanwalt für Verkehrsrecht einschalten.