30.08.2025

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Versicherungsgutachter ablehnen oder akzeptieren? Ihre Rechte 2025

Sie hatten einen unverschuldeten Unfall und die gegnerische Versicherung möchte Ihnen schnell einen eigenen Gutachter schicken? Das wichtigste zuerst: Sie müssen diesen Versicherungsgutachter nicht akzeptieren! Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers versucht oft, mit ihrem eigenen Sachverständigen die Unfallschäden zu Ihren Ungunsten zu bewerten. Lassen Sie sich nicht unter Zeitdruck setzen, wenn Ihnen angeboten wird, "schnell und unkompliziert" ein Gutachten erstellen zu lassen.

Als Geschädigter eines unverschuldeten Verkehrsunfalls haben Sie das Recht, einen unabhängigen Kfz Gutachter Ihrer Wahl zu beauftragen. Oberhalb der Bagatellschadensgrenze von etwa 750 Euro steht Ihnen dieses Recht uneingeschränkt zu. Nur ein wirklich unabhängiger Sachverständiger kann gewährleisten, dass alle Schäden objektiv erfasst und Sie die vollständige Entschädigung erhalten, die Ihnen zusteht.

Wir verstehen, dass Sie nach einem Unfall unter Stress stehen und schnell Klarheit haben möchten. Dennoch sollten Sie Ihre Rechte kennen und nutzen. In diesem Artikel erfahren Sie genau, wann Sie den Gutachter der Versicherung ablehnen können, welche Ansprüche Ihnen zustehen und wie Sie bei Problemen mit der Schadensregulierung vorgehen sollten.

Wann muss ich den Gutachter der Versicherung akzeptieren?

Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind je nach Schadensart völlig unterschiedlich. Als Geschädigter sollten Sie genau wissen, in welcher Situation Sie sich befinden, um Ihre Rechte richtig wahrnehmen zu können.

Haftpflichtschaden vs. Kaskoschaden

Haftpflichtschaden - Sie sind unschuldig am Unfall:

  • Sie müssen den Gutachter der gegnerischen Versicherung nicht akzeptieren
  • Als Geschädigter haben Sie das Recht, einen eigenen unabhängigen Sachverständigen zu beauftragen
  • Die Kosten trägt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers

Kaskoschaden - Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug: Hier sieht die Situation grundsätzlich anders aus. Das Weisungsrecht Ihrer eigenen Versicherung greift. Bei selbst verursachten Unfällen oder Schäden durch höhere Gewalt müssen Sie den von Ihrer Versicherung bestimmten Gutachter im Regelfall akzeptieren.

Bagatellgrenze: Ab welcher Schadenshöhe gilt was?

Die Bagatellgrenze entscheidet über Ihr Recht auf ein eigenes Gutachten. Diese liegt bei etwa 750 Euro, wobei manche Gerichte mittlerweile zu 1.000 Euro tendieren.

Wichtig zu wissen: Nicht nur die reine Schadenshöhe ist entscheidend. Auch bei Schäden im Grenzbereich kann ein Gutachten gerechtfertigt sein, wenn für Sie als Laien nicht erkennbar ist, wie hoch der tatsächliche Schaden sein könnte. Bei geringeren Schäden unter der Bagatellgrenze reicht normalerweise ein Kostenvoranschlag aus.

Weisungsrecht der eigenen Versicherung

Das Weisungsrecht der Kaskoversicherung ist in den Versicherungsbedingungen klar geregelt. Die aktuellen Musterbedingungen des GDV AKB 2015 besagen: "Vor Beginn der Verwertung oder der Reparatur des Fahrzeugs müssen Sie unsere Weisungen einholen, soweit die Umstände dies gestatten. Sie müssen unsere Weisungen befolgen, soweit Ihnen dies zumutbar ist".

Kaskoversicherer nutzen dieses Weisungsrecht als "Universalwaffe", um die Ansprüche ihrer Versicherungsnehmer zu steuern. Bei einem Kaskoschaden ab etwa 2.000 Euro Schadenshöhe müssen Sie daher den von Ihrer Versicherung bestimmten Gutachter akzeptieren.

Der entscheidende Unterschied: Bei einem Haftpflichtschaden sind Sie nicht Versicherungsnehmer der gegnerischen Versicherung und unterliegen daher keinem Weisungsrecht. Dies ist der Grund, warum Sie hier frei wählen können.

Typische Tricks von Versicherungsgutachtern

Versicherungsgutachter arbeiten im Auftrag der Versicherungen – ihr oberstes Ziel ist es, die Schadenssumme so niedrig wie möglich zu halten. Als Kfz Gutachter in Berlin kennen wir diese Praktiken genau und möchten Sie davor schützen.

Restwert künstlich erhöhen

Der häufigste Trick bei Totalschäden: Versicherungsgutachter bewerten den Restwert Ihres Fahrzeugs völlig unrealistisch hoch. Dies reduziert Ihre Auszahlung drastisch. Ein Beispiel aus der Praxis: Ihr Auto hatte vor dem Unfall einen Wert von 20.000 Euro. Der Gutachter setzt den Restwert mit 10.000 Euro an, obwohl er tatsächlich nur 2.000 Euro beträgt – die Versicherung spart damit 8.000 Euro auf Ihre Kosten. Versicherungen nutzen dafür oft spezielle Restwertbörsen, die nur für Händler zugänglich sind und unrealistisch hohe Scheingebote erstellen.

Reparaturkosten werden künstlich gedrückt

Versicherungen streichen regelmäßig berechtigte Reparaturkosten aus den Gutachten. Ihre Begründung: "Eine andere Werkstatt würde das günstiger machen". Besonders gerne werden wichtige Positionen wie UPE-Aufschläge, Verbringungskosten oder Kleinersatzteile ohne Grund gestrichen. Der Bundesgerichtshof hat jedoch eindeutig entschieden: Das sogenannte "Werkstattrisiko" trägt die Versicherung und nicht Sie als Geschädigter.

Gebrauchte statt neue Ersatzteile

Versicherungsgutachter kalkulieren immer häufiger mit gebrauchten Ersatzteilen statt mit Neuteilen – besonders bei Kaskoschäden. Dies ist zwar grundsätzlich erlaubt, wenn die Reparatur fachgerecht erfolgt, dient aber hauptsächlich der Kosteneinsparung der Versicherung. Achtung: Für sicherheitsrelevante Bauteile wie Lenkung und Bremsen müssen immer Neuteile verwendet werden.

Unrealistische Reparaturzeiten

Ein weiterer beliebter Trick: Die Gutachter setzen viel zu kurze Reparaturzeiten an. Dadurch werden Ihre Ansprüche auf Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten stark reduziert, obwohl Ihnen für die tatsächliche Reparaturdauer eine Entschädigung zusteht.

Wertminderung und Nutzungsausfall einfach ignoriert

Versicherungsgutachter "vergessen" oft wichtige Schadenspositionen wie Wertminderung und Nutzungsausfall. Diese können jedoch mehrere hundert bis tausend Euro ausmachen. Gerade bei einfachen Kostenvoranschlägen werden solche Positionen häufig gar nicht erwähnt – ein weiterer Grund, warum Sie bei größeren Schäden immer einen unabhängigen Gutachter beauftragen sollten.

Lassen Sie sich nicht von diesen Praktiken übervorteilen. Ein unabhängiger Kfz Gutachter arbeitet ausschließlich in Ihrem Interesse und sorgt dafür, dass alle berechtigten Ansprüche berücksichtigt werden.

Ihr Recht auf unabhängige Begutachtung und Zweitgutachten

Streitigkeiten über die Schadenshöhe? Ein unabhängiger Gutachter kann den entscheidenden Unterschied machen. Die Wahl des richtigen Sachverständigen beeinflusst direkt, wie viel Entschädigung Sie erhalten.

Wann steht mir ein eigener Gutachter zu?

Als Geschädigter eines unverschuldeten Verkehrsunfalls haben Sie das Recht, einen eigenen Sachverständigen zu beauftragen – vorausgesetzt, es handelt sich nicht um einen Bagatellschaden. Bei Haftpflichtschäden steht Ihnen dieses Recht grundsätzlich zu, auch wenn die gegnerische Versicherung bereits einen eigenen Gutachter geschickt hat.

Bei Kaskoschäden sieht die Rechtslage anders aus: Hier haben Sie kein Recht auf einen selbst gewählten Kfz-Sachverständigen. Ihre eigene Versicherung wird ab einer bestimmten Schadenshöhe (meist ab 2.000 Euro) selbst einen Gutachter beauftragen.

Wer übernimmt die Kosten?

Die gute Nachricht: Bei unverschuldeten Unfällen trägt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die kompletten Gutachterkosten. Ausnahme: Falls Ihnen eine Teilschuld zugesprochen wird, müssen Sie sich entsprechend an den Kosten beteiligen. Die Kostenübernahme ist Ihr gutes Recht – Sie haben Anspruch darauf, die Schadenshöhe durch einen neutralen Sachverständigen feststellen zu lassen.

Vorsicht bei Versicherungsmitarbeitern als "Gutachter"

Schickt Ihre Kaskoversicherung einen eigenen Mitarbeiter zur Schadensbegutachtung, sollten Sie hellhörig werden. Der Bundesgerichtshof hat klar entschieden: Ein Versicherungsmitarbeiter darf nicht als Gutachter auftreten (Az. IV ZR 281/14). Falls Sie mit dem Ergebnis unzufrieden sind, können Sie das Sachverständigenverfahren nutzen, das in vielen Versicherungsverträgen vorgesehen ist.

Zweitgutachten – Ihre Möglichkeiten bei Zweifeln

Sie haben Zweifel an der Richtigkeit des ersten Gutachtens? Dann ist ein Zweitgutachten der richtige Weg. Benötigst du ein Unfallgutachten in Berlin, Brandenburg oder NRW? Ruf uns an.

Zunächst müssen Sie die Kosten für das Zweitgutachten selbst übernehmen. Können Sie jedoch konkrete Mängel im ersten Gutachten nachweisen, ist die gegnerische Versicherung zur Kostenübernahme verpflichtet. Selbst wenn Sie dem ersten Gutachter bereits zugestimmt haben, steht Ihnen bei offensichtlich fehlerhaften Erstgutachten das Recht auf ein zweites Gutachten zu.

Das Sachverständigenverfahren bietet eine weitere Lösung: Beide Seiten benennen je einen Sachverständigen, die gemeinsam einen Obmann bestimmen. Dessen Entscheidung ist dann für alle Beteiligten bindend.

Was tun bei Streitfällen mit der Versicherung?

Die Versicherung lehnt Ihr unabhängiges Gutachten ab oder kürzt die Schadenssumme? Lassen Sie sich das nicht gefallen! Als Geschädigter haben Sie verschiedene Möglichkeiten, Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Schriftlicher Widerspruch – Ihr erstes Mittel

Sobald die Versicherung Ihr Gutachten ablehnt oder Zahlungen kürzt, legen Sie sofort schriftlich Einspruch ein. Wichtig: Diesen Widerspruch müssen Sie innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids einreichen.

Unser Tipp: Versenden Sie den Einspruch per Einschreiben und begründen Sie ihn konkret. Beziehen Sie sich dabei auf die strittigen Punkte im Gutachten und fordern Sie eine nachvollziehbare Erklärung für die Kürzungen.

Sachverständigenverfahren nach § 84 VVG

Das Sachverständigenverfahren bietet eine außergerichtliche Lösung, wenn Einsprüche nicht fruchten. Beide Parteien benennen jeweils einen Sachverständigen, die gemeinsam einen neutralen Obmann bestimmen.

Beachten Sie die Kosten: Sie und die Versicherung tragen diese meist je zur Hälfte – unabhängig vom Ausgang. Manche Versicherungsverträge übernehmen jedoch die Kosten ab einer bestimmten Schadenshöhe, beispielsweise 25.000 Euro.

Der Rechtsweg – wenn alle Stricke reißen

Führen weder Widerspruch noch Sachverständigenverfahren zum Erfolg, bleibt nur noch der Gang vor Gericht. Ein Fachanwalt für Versicherungsrecht ist dabei unverzichtbar.

Alternativ können Sie bei geringen Streitwerten bis 10.000 Euro den Versicherungsombudsmann einschalten – dieses Verfahren ist für Sie kostenfrei.

Nachbesichtigung durch die Versicherung

Die Versicherung möchte eine Nachbesichtigung durchführen? Grundsätzlich müssen Sie das nicht akzeptieren. Eine Verweigerung kann allerdings den Regulierungsprozess erheblich verzögern.

Falls Sie einer Nachbesichtigung zustimmen: Die Versicherung muss konkrete Gründe nennen – pauschale Hinweise auf ein angeblich unklares Gutachten reichen nicht aus. Bestehen Sie darauf, dass Ihr eigener Sachverständiger dabei anwesend ist.

Fazit: Ihre Rechte als Geschädigter kennen und nutzen

Versicherungsgutachter arbeiten nicht für Sie – sie arbeiten für die Versicherungen. Lassen Sie sich deshalb nicht von vermeintlich hilfreichen Angeboten täuschen. Als Geschädigter eines unverschuldeten Unfalls haben Sie umfassende Rechte, die Sie unbedingt nutzen sollten.

Ein unabhängiger Kfz Gutachter arbeitet ausschließlich in Ihrem Interesse und nicht im Interesse von Versicherungen. Dies gewährleistet, dass alle Schäden am Fahrzeug objektiv und unabhängig erfasst und bewertet werden. Nur so können Sie sicher sein, dass Sie die vollständige Entschädigung erhalten, die Ihnen zusteht.

Die Kenntnis Ihrer Rechte schützt Sie vor finanziellen Nachteilen. Versicherungen nutzen verschiedene Methoden, um Schadenszahlungen zu reduzieren – aber nur wenn Sie sich nicht wehren. Setzen Sie auf professionelle Hilfe durch einen qualifizierten Sachverständigen, der über entsprechende Zertifizierungen verfügt.

Falls es zu Problemen mit der Schadensregulierung kommt, stehen Ihnen mehrere Wege offen. Von der schriftlichen Beschwerde bis hin zur gerichtlichen Klärung – Sie müssen Kürzungen oder Ablehnungen nicht widerspruchslos hinnehmen.

Unser Service ist Ihr Vorteil! Als unabhängige Kfz Gutachter übernehmen wir nicht nur die Erstellung des Gutachtens, sondern auch die Kommunikation mit Versicherungen. Wir rechnen die Kosten für das Unfallgutachten bei eindeutiger Sachlage direkt mit der zahlungspflichtigen Versicherung ab.

Kontaktieren Sie uns einfach, wir helfen Ihnen umgehend! Scheuen Sie sich nicht, Ihre Rechte in Anspruch zu nehmen – es geht um Ihr Geld und Ihre Ansprüche.