26.08.2025

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Der Allianz Gutachter Kommt: So Sichern Sie Sich Die Faire Bewertung

Sie hatten einen Unfall und die Allianz kündigt einen Gutachter an? Dann sollten Sie wissen: Diese Gutachter arbeiten im Auftrag der Versicherung – nicht für Sie! Die Allianz beschäftigt mehrere hundert Gutachter, die im Auftrag des Versicherers tätig sind. Doch deren Interesse gilt in erster Linie der Kostenminimierung für ihren Arbeitgeber.

Das wichtigste zuerst: Die Allianz kürzt regelmäßig und systematisch die Kostenrechnungen von Kfz-Sachverständigen.

Ein konkretes Beispiel zeigt das Ausmaß dieser Praxis: Ein unabhängiger Gutachter stellte Kosten von 500,50 € zuzüglich Mehrwertsteuer in Rechnung. Die Allianz erkannte zwar ihre Haftung an, zahlte aber lediglich 183,70 € netto für die Sachverständigenkosten. Diese Kürzung um 316,80 € – das sind 63% des ursprünglichen Betrags – war rechtlich unhaltbar und musste nachträglich vollständig erstattet werden.

Wir verstehen, dass ein Unfall bereits belastend genug ist. Umso wichtiger ist es, dass Sie nicht auch noch finanziell benachteiligt werden. Deshalb zeigen wir Ihnen, wie Sie sich gegen unfaire Bewertungen schützen und Ihre Ansprüche durchsetzen können.

Sie haben das Recht auf eine unabhängige Bewertung – nutzen Sie es!

Der Allianz-Gutachter im Schadensfall: Was Sie wissen müssen

Wann benötigen Sie überhaupt einen Gutachter? Die Antwort ist klar: Bei jedem unverschuldeten Verkehrsunfall mit Schäden über der Bagatellgrenze von etwa 750 Euro ist ein Sachverständigengutachten sinnvoll. Der Gutachter dokumentiert objektiv alle Unfallschäden und kalkuliert die notwendigen Reparaturkosten samt Zeitaufwand.

Unterschied zwischen Kasko- und Haftpflichtschäden:

  • Kaskoschaden: Die Allianz wählt den Gutachter selbst
  • Haftpflichtschaden: Sie dürfen Ihren eigenen Gutachter beauftragen

Die Allianz verfügt über ein deutschlandweites Netzwerk von mehreren hundert Gutachtern. Diese bringen durchaus fachliche Kompetenz mit – sie können Mängel identifizieren, Restwerte ermitteln und Kostenvoranschläge erstellen.

Doch hier liegt das Problem: Ein Allianz-Gutachter arbeitet immer im Interesse seines Arbeitgebers. Zahlreiche Geschädigte berichten von systematisch zu niedrig angesetzten Reparaturkosten. Statistiken belegen: Bei 44% der Fälle treten Probleme bei der Regulierung auf.

Wichtige Fristen und Zeiträume:

  • Schadensmeldung: innerhalb von 24 Stunden
  • Regulierungsdauer: 4 bis 8 Wochen
  • Realität: Häufige Verzögerungen und ungerechtfertigte Kürzungen

Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache – und zeigen, warum Sie als Geschädigter besonders aufmerksam sein müssen.

Was Sie über Allianz-Gutachten wissen sollten

Die Fakten sprechen eine klare Sprache: Bei 44% der Fälle treten Probleme beim Regulierungsverhalten auf. Die Erfahrungsberichte von Geschädigten zeigen ein systematisches Muster von ungerechtfertigten Kürzungen bis hin zu bewussten Verzögerungen bei der Schadenabwicklung.

Besonders häufig kürzt die Allianz folgende Positionen:

  • Kosten für Kleinteile und Wertminderungen
  • UPE-Aufschläge (regionale Preisaufschläge für Ersatzteile)
  • Verbringungskosten während der Reparatur
  • Stundensätze der Werkstätten

Wir haben bereits das Beispiel einer 63%igen Kürzung erwähnt – leider ist das kein Einzelfall. Die Allianz beauftragt oftmals sogar zusätzliche Gutachten, um gegen die von Geschädigten beauftragten Sachverständigen vorzugehen.

Die Taktik dahinter ist durchschaubar: Die Versicherung argumentiert häufig, dass Gutachter nur nach tatsächlichem Aufwand abrechnen dürften. Dieses Vorgehen widerspricht jedoch der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach Geschädigte nicht verpflichtet sind, den günstigsten Anbieter zu wählen.

Auch bei den Bearbeitungszeiten zeigt sich ein problematisches Muster: Die Fristen überschreiten regelmäßig die sechs Wochen, die die Rechtsprechung für normale Verkehrsunfälle zubilligt. Allianz-Mitarbeiter haben in internen Gesprächen sogar zugegeben, dass bei ihnen "Land unter" sei – die Arbeitsorganisation scheint bewusst so gestaltet, dass Fristen kaum einzuhalten sind.

Unser Rat: Lassen Sie sich nicht einschüchtern. Diese Praktiken sind dokumentiert und rechtlich angreifbar.

Ihre Rechte als Unfallgeschädigter – Das steht Ihnen zu!

Als Geschädigter eines Verkehrsunfalls haben Sie gesetzlich verankerte Rechte, die Sie unbedingt kennen sollten. Gemäß § 249 BGB dürfen Sie einen Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen . Diese Entscheidung ist entscheidend für eine unabhängige und objektive Schadensbewertung.

Unser Service ist Ihr Vorteil!

• Bei unverschuldeten Unfällen ab etwa 750 Euro Schaden haben Sie das Recht auf einen eigenen Gutachter – auf Kosten der gegnerischen Versicherung • Lehnen Sie von der Allianz vorgeschlagene Gutachter höflich aber bestimmt ab • Übernehmen Sie niemals selbst die Schadensregulierung – Sie haben es mit einem erfahrenen Profi zu tun, der alle Tricks kennt

Falls bereits ein Allianz-Gutachter tätig war, können Sie unter bestimmten Umständen ein Zweitgutachten beauftragen. Das Amtsgericht München hat entschieden: Dies stellt keine Verletzung der Schadenminderungspflicht dar, wenn berechtigte Zweifel an der Arbeitsqualität bestehen .

Wichtiger Hinweis: Bei Kaskofällen darf die Allianz den Gutachter selbst wählen . Hier sind Ihre Möglichkeiten eingeschränkt.

Sie haben zudem das Recht, einen Fachanwalt für Verkehrsrecht einzuschalten – ebenfalls auf Kosten der gegnerischen Versicherung . Dies ist oft notwendig, um einzelne Schadensersatzleistungen durchzusetzen .

Kommt es zu keiner Einigung mit der Allianz, bleibt letztendlich nur der Weg vor Gericht . Erfahrungsgemäß zahlt die Allianz oft erst nach Zustellung der Klage den vollständigen Schadensersatz .

Scheuen Sie sich nicht, Ihre Rechte durchzusetzen – Sie haben das Gesetz auf Ihrer Seite!

Fazit

Lassen Sie sich nicht von der Allianz über den Tisch ziehen! Die Erfahrung zeigt deutlich: Allianz-Gutachter arbeiten in erster Linie für ihren Arbeitgeber, nicht für Sie. Kürzungen von bis zu 63% der Gutachtenkosten sind keine Einzelfälle, sondern gängige Praxis.

Nutzen Sie Ihre Rechte!

Nach § 249 BGB haben Sie das Recht, bei einem unverschuldeten Unfall einen unabhängigen Gutachter Ihrer Wahl zu beauftragen – auf Kosten der gegnerischen Versicherung. Lassen Sie sich nicht von Allianz-Mitarbeitern dazu drängen, deren eigenen Gutachter zu akzeptieren.

Falls bereits ein Allianz-Gutachten vorliegt, das Ihnen zu niedrig erscheint: Sie können ein Zweitgutachten beauftragen! Das Amtsgericht München hat bestätigt, dass dies rechtlich zulässig ist. Zudem steht Ihnen das Recht zu, einen Fachanwalt für Verkehrsrecht einzuschalten – ebenfalls auf Kosten der Versicherung.

Scheuen Sie sich nicht, Ihre Ansprüche durchzusetzen. Wer seine Rechte kennt und konsequent vertritt, erhält auch von der Allianz eine angemessene Schadensregulierung.

Sie haben einen Anspruch auf faire Entschädigung – sorgen Sie dafür, dass Sie diese auch erhalten!

Kontaktieren Sie bei Problemen mit Allianz-Gutachten einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen. Nur so sichern Sie sich die vollständige Entschädigung, die Ihnen zusteht.